Hotpants, Kopftuch, Jogginghosen Was dürfen Schüler anziehen?
14.11.2015, 11:10 Uhr
Jogginghosen sind bequem, aber das ist kein Grund, sie überall zu tragen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Eine Schulleiterin aus Schwaben will an ihrer Gemeinschaftsschule Jogginghosen verbieten. Manche klatschen Applaus, manche regen sich auf und meinen, Kleidung sei Privatsache. Aber ist sie das wirklich? Was dürfen Schulen vorschreiben?
Wer Jogginghosen trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren, meint Karl Lagerfeld. So weit geht Sandra Vöhringer nicht, die Schulleiterin aus dem schwäbischen Schwieberdingen findet aber auch, dass das legere Beinkleid in der Öffentlichkeit nichts verloren hat: "Die sind maximal zum Abhängen auf dem Sofa daheim geeignet." Zusammen mit Eltern, Lehrern und Schülern will sie eine Kleiderordnung ausarbeiten, die unter anderem ungeliebten Schlabberlook aus der Schule verbannt. Jetzt diskutieren aber erstmal die Unbeteiligten in den Leserbriefspalten und sozialen Netzwerken, inwieweit man Schülern vorschreiben kann, was sie zu tragen haben. In gewisser Weise ist das eine Neuauflage des sommerlichen Streits um Hotpants-Verbote. Was dürfen Schulen Schülern überhaupt vorschreiben?
Was sagt das Gesetz?
In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist alles Mögliche geregelt, Bekleidungsfragen spielen aber keine Rolle. Hier ist die Eigeninitiative der Schulen gefragt. Sie können bei Bedarf in ihren jeweiligen Schul- bzw. Hausordnungen festlegen, wie die Schüler bekleidet sein sollen, bzw. wie nicht.

Viele Schulen schreiben vor, dass Hosen zumindest bis zum Oberschenkel reichen sollen.
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Viele Schulen tun das auch und sind dabei mal mehr, mal weniger restriktiv. Die einen verlangen lediglich, dass die Kleidung Brust und Bauch bedeckt und Hosen bis zum Oberschenkel reichen, also nicht schon am Hintern enden. Andere wollen auch keine nackten Achseln sehen und schreiben vor, dass Hosen und Röcke mindestens bis zum Knie gehen. Fast immer, wenn Kleidungsvorschriften erlassen werden, geht es nicht nur um den Schnitt, sondern auch um Motive. Viele Schulen dulden keine beleidigenden, rassistischen oder sexistischen Aufdrucke.
Egal wie die Vorschriften aussehen – sie werden normalerweise nicht allein im Direktorat beschlossen, sondern durch die Schulkonferenz, die aus Eltern, Lehrern und teilweise auch Schülern besteht. Wie in der Gemeinschaftsschule in Schwieberdingen sind sie also meist das Ergebnis einer Diskussion und erfahrungsgemäß sind es nicht selten auch die Schüler, die sich strengere Vorgaben wünschen. Laut Rektorin Vöhringer hätten die Schüler auf das mögliche Jogginghosenverbot positiv reagiert, einige Jungen wollten jetzt aber auch Leggings auf die schwarze Liste setzen.
Was passiert bei Verstößen?
Im Zweifel obliegt es den Lehrern, Schüler anzusprechen, die gegen die Kleidungsvorschriften verstoßen. Nach Hause geschickt werden die Fehlbekleideten in der Regel aber nicht. Stattdessen bekommen sie ein großes neutrales T-Shirt, das sie bis zum Ende des Schultags tragen und dann gewaschen zurückbringen müssen.
Wie vertragen sich Verbote mit den Persönlichkeitsrechten?
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", sagt das Grundgesetz in Artikel 2. Das bedeutet auch, dass der Mensch grundsätzlich erstmal selbst bestimmen kann, wie er herumläuft. Konflikten mit anderen Interessen sind da allerdings vorprogrammiert. So kann ein Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass die Mitarbeiter Uniform tragen oder sich an den firmeninternen Dresscode halten. Das Grundrecht auf Persönlichkeitsentwicklung muss dann hinter das Weisungsrecht des Arbeitgebers zurücktreten.
In Deutschland gibt es – jedenfalls an öffentlichen Schulen - keine Schuluniform. Dennoch kann in die Persönlichkeitsrechte der Schüler eingegriffen werden. Solche Einschnitte sind möglich, um sicherzustellen, dass Kleidung nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt. Auch wenn die Schule die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in Gefahr sieht oder wenn ein Outfit die schulische Ordnung stört, kann Kleidung verboten werden.
Hotpants-Verbote an Schulen werden von vielen als sexistisch bewertet, und zwar gegenüber beiden Geschlechtern. Denn sie zwingen Mädchen dazu, ihre Kleidung anzupassen, weil man Jungen unterstellt, dass sie sonst nicht konzentriert dem Unterricht folgen können. Das Jogginghosenverbot ist anders begründet. Schulen hätten den Auftrag, Jugendliche auf das Leben und gegebenenfalls auch auf den Beruf vorzubereiten. "Dazu gehört, dass man Vorstellungen davon hat, welche Kleidung für welche Situation angemessen ist."
Was ist mit religiös motivierter Kleidung?
Das Grundgesetz garantiert nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung. Die Schule kann deshalb kein generelles Kopftuch- oder Verschleierungsverbot für muslimische Schülerinnen erlassen, genauso wenig dürfte sie einem Hindu den Turban verbieten. Auch christliche Bekenntnisschulen müssen die Religionsfreiheit andersgläubiger Kinder respektieren.
Doch auch hier gibt es Grenzen, nämlich dann, wenn die Religionsausübung die Bildungsvermittlung gefährdet. So können sich muslimische Schüler beispielsweise nicht vom koedukativen Schwimmunterricht befreien lassen. Den Schülerinnen sei es zumutbar, einen Burkini zu tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2013 (AZ: 6 C 25.12 ).
Quelle: ntv.de