Ratgeber

Streit unter Eheleuten Wer bekommt die Wohnung?

Wird eine Ehe geschieden, muss sich meist einer der beiden Eheleute um eine neue Wohnung kümmern.

Wird eine Ehe geschieden, muss sich meist einer der beiden Eheleute um eine neue Wohnung kümmern.

(Foto: imago/Westend61)

Trennt sich ein Ehepaar, gibt es nicht selten Zank um das gemeinsame Hab und Gut - und auch darum, wer in der ehelichen Bude wohnen bleiben darf. Kann sich das Ex-Paar nicht einigen, muss schon auch mal ein Gericht ein Machtwort sprechen.

Eine Trennung ist in den seltensten Fällen einfach. Neben den emotionalen Befindlichkeiten wird auch oft über gemeinsame Güter gestritten. So auch darum, welcher Ex-Partner in der ehelichen Wohnung verbleiben darf.

So auch in einem Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg verhandelt wurde (Az.: 4 UFH 1/17, 4 UF 12/17). Hier beanspruchten beide Eheleute die gemeinsame Wohnung. Mit der Konsequenz, dass die Entscheidung dann auch von einem Gericht getroffen werden kann, um eine "unbillige Härte" zu verhindern. Dies ist vor allem dann legitim, wenn ansonsten das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, wie das OLG entschieden hat.

Der Ehemann, der zunächst nach der Trennung aus der Wohnung ausgezogen war, hatte sich gegen den Beschluss des Amtsgericht gewehrt, nach dem die ehemalige gemeinsame Wohnung der Ehefrau zugesprochen worden war. Die alleinige Zuweisung der Wohnung an seine Frau sei nicht gerechtfertigt.

Dies sah das Berufungsgericht anders. Nicht zuletzt deshalb, weil der Ehefrau ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann nicht zuzumuten wäre. Denn dieser hatte nachweislich auf ihrem Anrufbeantworter eine erhebliche Drohung hinterlassen und sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft, indem er die Terrassentür aufgebrochen hatte. Beim Gerichtstermin hatte der Mann zudem auf seine frühere Tätigkeit bei einem Einsatzkommando der Polizei hingewiesen. Das Amtsgericht hatte es daher für plausibel gehalten, dass dieser seine Drohungen auch umsetzen werde.

Der Mann rechtfertigte sich hingegen damit, dass ihn seine Frau provoziert und wahrheitswidrig behauptet hätte, er habe Geld von ihrem Konto abgehoben. Jedoch ohne Erfolg. Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau sei die Zuweisung der Wohnung an diese auch verhältnismäßig, befand das OLG.

Dem Mann könne hingegen zugemutet werden, vorübergehend wieder bei seinen Eltern einzuziehen, bei denen er nach der Trennung bereits für einige Zeit gelebt habe.  

Quelle: ntv.de, awi

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