Ratgeber

Auffahrunfall verursacht Wer haftet für grundloses Bremsen?

Grundsätzlich gilt: Wer auffährt, hat Schuld. Doch hat dies auch Bestand, wenn ein Fahrer ohne ersichtlichen Grund wegen vorübergehender Orientierungslosigkeit auf die Bremse tritt und so einen Auffahrunfall verursacht?

Wer auffährt, hat Schuld, oder?

Wer auffährt, hat Schuld, oder?

(Foto: imago/Gerhard Leber)

Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, haftet für einen entstandenen Schaden mit 30 Prozent. Dies hat das Amtsgericht Münschen entschieden (Az.: 345 C 22960/13).

In dem verhandelten Fall fuhr der Ehemann der späteren Klägerin mit dem Golf seiner Frau mit 50 km/h durch München, als der vor ihm fahrende Mercedes Benz stark und unvermittelt abgebremst wurde. Die Fahrerin tat dies, da sie aufgrund einer Baustelle dachte, sie hätte sich verfahren. Der Golf-Fahrer konnte nicht mehr abbremsen und fuhr bei dem Mercedes auf. Dadurch entstand ein Gesamtschaden von 3892 Euro an beiden Fahrzeugen. 1297 Euro wurden von der Versicherung der Mercedes-Fahrerin getragen.

Die Eigentümerin des Golfes war jedoch der Meinung, dass die Fahrerin des Mercedes den Unfall alleine verursacht hatte und zu 100 Prozent die Schuld daran tragen müsse. Sie verlangte, deshalb von der gegnerischen Versicherung auch die restlichen 2595 Euro zu übernehmen.

Ohne Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts hat grundsätzlich derjenige, der mit seinem Wagen auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, anscheinend nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, ist zu schnell gefahren oder hat falsch reagiert. In dem verhandelten Fall steht für das Gericht jedoch fest, dass der Mercedes ohne jeden verkehrsbedingten Grund abgebremst wurde. Insoweit liegt eine Abweichung vom typischen Fall vor. Denn bremst ein unaufmerksamer Fahrer ohne zwingenden Grund und trägt so zu einer Kollision bei, so gefährdet er andere Verkehrsteilnehmer, befand das Gericht. Dies führt zu einer Mithaftungsquote von 30 Prozent zu Lasten der Fahrerin des Mercedes und damit der beklagten Versicherung.

Da vorgerichtlich bereits 33 Prozent von der beklagten Versicherung an die Eigentümerin des Golfes bezahlt wurden, wurde die Klage jedoch abgewiesen. 

Quelle: ntv.de, awi

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