Die Artikel 54 bis 61 des Grundgesetzes regeln Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des Bundespräsidenten. Darin wird auch festgehalten, wer überhaupt Bundespräsident werden darf.
Räume des Parlaments sind weitgehend gegen Razzien von Ermittlungsbehörden geschützt. Eine Durchsuchungsaktion der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre verletzte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den im Grundgesetz garantierten Abgeordneten-Status.
Weder 1949 noch 1990 durften die Deutschen über das Grundgesetz abstimmen. Zur künftigen EU-Verfassung soll es dagegen eine Volksbefragung geben. Das jedenfalls fordert Bayerns Ministerpräsident Stoiber.
Die Union will die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Angriffe auch innerhalb Deutschlands einsetzen und dazu das Grundgesetz ändern. Die Vorschläge stießen auf wenig Gegenliebe.
Altbundeskanzler Helmut Kohl lässt die Vereinbarkeit des veränderten Stasi-Akten-Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüfen. Das Gesetz trat erst im September in Kraft.