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Kränkelnde Raucher Beamte zur Therapie

Der Bund darf stark rauchende und deshalb oft kranke Beamte zu einer Raucherentwöhnungstherapie verpflichten. Die Pflicht zur Gesunderhaltung gebiete es Beamten unter bestimmten Voraussetzungen, sich einer solchen Therapie zu unterziehen, erklärte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden.

Es gab dennoch einer Postbeamtin Recht und hob aus formalen Gründen eine Geldbuße auf, die die Frau wegen einer verweigerten Therapie zahlen sollte. Sie sei über die disziplinarrechtlichen Folgen der Therapie-Verweigerung nicht aufgeklärt worden (Az.: 25 BK 1101/05).

Die Bundes-Beamtin war mit hohen Fehlzeiten wegen häufiger Atemwegserkrankungen aufgefallen. Nachdem Ärzte der Frau vergeblich zu einem veränderten Verhalten geraten hatten, verpflichtete sie der Arbeitgeber zu einer Therapie - ebenfalls ohne Erfolg - und verhängte daraufhin das Bußgeld. Die Forderung nach einer Therapie fand die Zustimmung des Gerichts. Sie entspreche durchaus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Quelle: ntv.de

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