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Experten überzeugt Hehlerei in Deutschland einfach

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(Foto: dpa)

Die UNESCO und die amerikanische Polizeibehörde FBI schätzten den jährlichen Umsatz beim illegalen Handel mit Kulturgütern auf rund sechs bis acht Milliarden Dollar, sagte der Archäologe am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz. "Davon hat Deutschland einen erheblichen Anteil, weil es Hehlern hier verhältnismäßig einfach gemacht wird."

Besitzer und Händler von archäologischen Schätzen müssten deren Herkunft üblicherweise nicht mit Dokumenten nachweisen, sagte Müller-Karpe. Dies betreffe auch Objekte, die aus Raubgrabungen etwa im Irak stammten und deren Handel illegal sei. Antikenhändler wiesen solche Stücke nach Erfahrungen von Insidern jedoch auch mal mit einer falschen Herkunft und einem falschen Alter aus, um die illegale Herkunft zu verschleiern. Verkäufer und Käufer wüssten natürlich, was sie in Wahrheit vor sich haben.

Signal an die Hehler

Aus Ländern wie dem Irak, Syrien oder der Türkei gelte seit 140 Jahren ein Ausfuhrverbot für Artefakte aus dem Alten Orient - daher ist die Zahl "legaler" Stücke auf dem Markt nach den Worten des Archäologen äußerst begrenzt. Für ein Rollsiegel mit offiziellen Dokumenten seien vor einiger Zeit 145.000 Dollar erzielt worden, sagte Müller-Karpe. "Da muss einem das reine Gewissen schon sehr viel wert sein, denn vergleichbare Objekte mit der Händlerangabe "aus altem Schweizer Familienbesitz" gibt es für ein paar Tausend, frische Hehlerware für ein paar Hundert Dollar."

Müller-Karpe hat unter anderem das kleine Goldgefäß untersucht, auf das sowohl ein Münchner Auktionshaus als auch der irakische Staat Besitzansprüche erheben. Seiner Meinung nach ist das Objekt 4500 Jahre alt und stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem geplünderten Königsgrab im Irak. "Das Stück gehört daher zurück in den Irak", forderte der Archäologe. Einerseits, weil das Gesetz eine Rückgabe in den Ursprungsstaat vorsieht, andererseits als deutliches Signal an die Hehler.

Das Goldgefäß sorgt derzeit für diplomatische Verwicklungen zwischen deutschen Behörden und dem Irak. Fahnder hatten es 2005 bei einem Münchener Auktionshaus beschlagnahmt und in dem Mainzer Museum untergebracht. Im Katalog des Auktionshauses war es als Stück aus dem östlichen Mittelmeerraum des römischen Kaiserreiches beschrieben worden, wie Müller-Karpe berichtete. Um das Gefäß gegebenenfalls an das Auktionshaus zurückgeben zu können, fordere der Zoll die Herausgabe des Objektes.

Das Museum sei dagegen vom irakischen Botschafter gebeten worden, das Gefäß solange nicht herauszugeben, bis die eigentumsrechtlichen Fragen vom letztinstanzlich Gericht geklärt seien, sagte Müller- Karpe. Falls erforderlich werde man bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag gehen.

Quelle: ntv.de, Andrea Löbbecke, dpa

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