Rücken- und Knieschmerzen Kassen zahlen Akupunktur
18.04.2006, 19:16 UhrKassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen haben künftig Anspruch auf eine Akupunkturbehandlung. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss nach einer Sitzung in Düsseldorf mit. Akupunktur zur Linderung von Spannungskopfschmerzen und Migräne wurde hingegen nicht anerkannt.
Der AOK-Bundesverband begrüßte die Entscheidung. Der Gemeinsame Ausschuss - das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern - entscheidet, was von den gesetzlichen Kassen erstattet wird.
Nach Angaben des Ausschusses basiert die Entscheidung auf den Ergebnissen zweier Modellprojekte. Dabei sei die Wirksamkeit der traditionellen chinesischen Akupunktur mit Nadeln zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen getestet worden.
Der Erfolg bei Rückenschmerzen habe nicht wesentlich höher als bei einer Schein-Akupunktur, bei der bewusst falsche Punkte gestochen wurden, gelegen. Allerdings hätten beide Anwendungen deutlich bessere Erfolge als bei Standardtherapien erreicht. Ähnlich sei es bei der Behandlung von Knieleiden gewesen. Für die Behandlung von Kopfschmerzen wurde den Angaben zufolge zwischen beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie kein Unterschied festgestellt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog für die etwa 70 Millionen Menschen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während der Bundestag durch Gesetze den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung vorgibt, ist es die Hauptaufgabe des Ausschusses, die Details für die konkrete Umsetzung festzulegen, heißt es in der Selbstbeschreibung des Gremiums.
Quelle: ntv.de