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Schönheits-Operationen Schlank um jeden Preis

Nach einer tödlichen Schönheitsoperation hat ein 52 Jahre alter Chirurg vor dem Amtsgericht Halle am Montag zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner fahrlässiger Tötung vor. Er soll einen 32 Jahre alten Patienten vor der ambulanten Operation in seiner Praxis im Juni 2002 nicht genügend über Risiken einer Liposuktion (Fettabsaugen) am Unterbauch aufgeklärt haben. Zudem habe bei der Operation kein Fachpersonal geholfen.

"Der Tod des Patienten hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden werden können", sagte Staatsanwältin Gudrun Anacker. Der Patient sei bei der Operation auch nicht mit einem EKG-Gerät, sondern nur mit einem Blutdruckmessgerät überwacht worden. Der Mann hatte 20 Minuten nach Beginn der Operation einen Herzstillstand erlitten. Sein Leben konnte trotz Wiederbelebungsversuchen vom herbeigerufenen Notarzt nicht gerettet werden.

Nach Aussagen des Arztes war die Operation als Folgeeingriff vorgesehen. Dabei sollten ursprünglich nur Narben entfernt werden. Kurz vor diesem zweiten Eingriff habe der Patient aber darauf gedrungen, dass neben der Narbenkorrektur zusätzlich auch noch Fett am Unterbauch abgesaugt wird, sagte der Mediziner. Der 32-Jährige habe dies mit einer geplanten Urlaubsreise zu seiner Familie nach Bosnien begründet.

"Aus meiner Sicht habe ich den Patienten über die Risiken ausreichend aufgeklärt", sagte der Mediziner, der in Halle praktiziert und außerdem stundenweise als Unfallchirurg in zwei Kliniken in Sachsen-Anhalt tätig ist. Über den Tod seines Patienten äußerte er sich bestürzt. "Ich bedauere das, ich konnte es nicht verhindern", sagte er im Gerichtssaal. Versäumnisse räumte der beschuldigte Arzt bezüglich des bei Operationen üblichen, sogenannten Belehrungsbogens ein. Dieses Papier, auf dem der Patient seine Einwilligung zu einem Eingriff geben muss, habe er der Ehefrau des Mannes erst nach dessen Tod zur Unterschrift vorgelegt.

Die Ehefrau des Opfers, die bei der Verhandlung ebenfalls anwesend war, ist Nebenklägerin. Das Amtsgericht will zu dem Fall noch mehrere Zeugen und einen Gutachter befragen. Zunächst ist nur noch ein Verhandlungstermin für den 8. August anberaumt worden.

Schönheitsoperationen sollten nach Ansicht des Ethikexperten Jürgen Helm nie als "kleiner Eingriff" gesehen werden. "Das darf man nicht bagatellisieren, selbst jede Routineoperation birgt ein gewisses Risiko", sagte der Dozent für Medizinethik und Mitglied der Ethikkommission an der medizinischen Fakultät der Universität Halle der dpa. Ärzte müssten Patienten die Gefahren genau deutlich machen, damit diese Nutzen und Risiko abwägen können. "Dann kann jeder selbst entscheiden, wie viel ihm ein schöner glatter Hintern wert ist.

Quelle: ntv.de

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