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Tod beim Fettabsaugen Schönheitsdoktor verurteilt

Ein Schönheitschirurg ist wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm war im Sommer 2002 in seiner Praxis ein 32 Jahre alter Mann beim Fettabsaugen am Unterbauch gestorben.

Der angeklagte Mediziner war im Gericht nicht anwesend. Er gilt als spurlos verschwunden. Dennoch konnte das Verfahren nach Angaben eines Richters fortgesetzt werden, weil der Angeklagte zu Beginn des Prozesses anwesend war und bereits zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ausgesagt hatte.

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung des Facharztes aus Halle hatte auf Freispruch plädiert, weil es ihrer Ansicht nach keine konkrete Todesursache gibt.

Bei dem ambulanten Eingriff seien eklatante Fehler passiert, sagte der Richter. "Man fragt sich schon, was hat der in diesem Job eigentlich zu suchen?", sagte er in der Urteilsbegründung. Der Arzt habe fahrlässig gehandelt. Dennoch reiche die Tat nach jetzigem Wissensstand des Gerichts nicht aus, um gegen den Arzt ein Berufsverbot auszusprechen.

Der 53-jährige Arzt hatte den ambulanten Eingriff laut Anklage ohne medizinisch ausgebildetes Hilfspersonal vorgenommen und den Gesundheitszustand des Patienten nicht ordnungsgemäß überwacht. Er habe ihm einen Medikamentencocktail verabreicht, der Atemstörungen auslöste. 20 Minuten nach Beginn der Operation war der Mann gestorben.

Quelle: ntv.de

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