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In Lebensmitteln und Kosmetika Vor Nanoteilchen schützen

In vielen Sonnencremes sind Nanopartikel enthalten.

In vielen Sonnencremes sind Nanopartikel enthalten.

(Foto: AP)

In Kosmetikprodukten sind sie als Sonnenschutz oder als Farbpigmente enthalten, in Reinigungsmitteln, Verpackungen und Haushaltsgegenständen sollen sie Bakterien abtöten. Auch in der Nahrungsmittelindustrie gewinnt die Nutzung von Nanopartikeln zunehmend an Bedeutung bei der Haltbarmachung und Produktgestaltung. "Diese Materialen mit einer Größe von weniger als 100 Nanometern (Milliardstel Meter) gelangen über die Atemwege, den Magen-Darm-Trakt und vermutlich auch über die Haut in den Körper. Einige dieser Stoffe dringen in die Körperzellen und sogar bis zum Zellkern vor und können eine zellschädigende Wirkung entfalten. Die Auswirkungen, die diese Partikel auf die Gesundheit haben, sind derzeit noch nicht abschätzbar. Wenn man sich vor diesem noch nicht kalkulierbaren Risiko schützen möchte, sollte man auf Produkte zurückgreifen, die keine Nanopartikel enthalten", empfiehlt Prof. Richard Raedsch vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI).

Nanoteilchen nicht kennzeichnungspflichtig

Das Problem ist, dass die Verwendung von Nanopartikeln in einem Produkt derzeit nicht kennzeichnungspflichtig ist. Für Kosmetika ist in der EU die Einführung einer Überprüfung auf Nanopartikel für 2013 geplant. "Die Beimengung metallischer Partikel z.B. aus Titandioxid, wie sie in zahlreichen Sonnencremes enthalten sind, ist aus der Liste der Inhaltsstoffe ersichtlich, unklar bleibt jedoch häufig, ob es sich dabei um Nanopartikel handelt.

Mit industriell bearbeiteten Produkten wächst die Wahrscheinlichkeit von Nanopartikeln als Inhaltsstoffe.

Mit industriell bearbeiteten Produkten wächst die Wahrscheinlichkeit von Nanopartikeln als Inhaltsstoffe.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Bei Reinigungsmitteln sowie Haushaltsgegenständen deuten Bezeichnungen wie 'antibakteriell beschichtet' oder 'mit Nano-Silber' auf die Verwendung von Nanopartikeln hin. Neben Reinigungsprodukten für Bad und Küche sind Lebensmittelboxen, Küchenutensilien und Kühlschränke betroffen", erklärt Prof. Raedsch. "Bei Unklarheiten sollte man nicht zögern und gezielt beim Hersteller nachfragen, ob ein Produkt Nanopartikel enthält."

In der Lebensmittelindustrie können Nanopartikel zum Beispiel als Rieselhilfen für Tütensuppen, Gewürzmischungen etc. und zur Verhinderung von optischen Veränderungen bei Schokolade eingesetzt werden. Von großer Bedeutung sind auch hier Zusätze von Nanopartikeln zur Haltbarmachung sowohl im Produkt selbst als auch in der Verpackung. "Derzeit ist es für den Konsumenten nicht möglich, zu erkennen ob bei der Herstellung eines Produktes Nanomaterialien verwendet wurden. Es gilt jedoch: Je weniger stark ein Nahrungsmittel industriell verarbeitet wurde, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es mit Nanopartikeln versetzt wurde", rät Prof. Raedsch.

Uneinschätzbare Risiken

Aufgrund ihrer extrem geringen Größe können Nanopartikel besonders leicht in den Körper und in Organe eindringen. Einmal in der Blutbahn angekommen vermögen Nanopartikel Schutzbarrieren wie die Blut-Hirn-Schranke und die Plazenta-Schranke zu überwinden. "Wissenschaftliche Studien belegen, dass Titandioxid-Nanopartikel, wie sie in antimikrobiellen Zusätzen verwendet werden, Leber-, Nieren- und Herzmuskelschäden sowie eine Zerstörung der Erbsubstanz DNA verursachen können.

Für Silber-Nanopartikel konnte eine Schädigung von Leber- und Gehirnzellen nachgewiesen werden", berichtet Prof. Raedsch. "Studien mit an Morbus Crohn erkrankten Menschen zeigten, dass ein Vermeiden von Lebensmittel mit Nano-Inhaltstoffen die Beschwerden der Betroffenen besserte. Auch andere Ergebnisse deuten auf einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Nanopartikel und Störungen des Immunsystems sowie Entzündungen des Magen-Darm-Traktes hin."

Quelle: ntv.de, BDI

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