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Trotz Haftstrafe weiterhin frei "Erhebliche Gnadengründe" bei Ramadan?

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Wann tritt Schauspieler Kida Khodr Ramadan seine Strafe denn nun wohl an?

Wann tritt Schauspieler Kida Khodr Ramadan seine Strafe denn nun wohl an?

(Foto: Annette Riedl/dpa)

Zehn Monate Haft bekommt Kida Khodr Ramadan Anfang des Jahres, nachdem er vielfach ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wird. Noch im Juni heißt es, der "4 Blocks"-Schauspieler müsse die Haftstrafe sehr bald antreten. Bis heute ist nichts passiert. Wie kann das sein?

Der Regisseur und Schauspieler Kida Khodr Ramadan, unter anderem bekannt aus der Serie "4 Blocks", wurde bereits im Februar zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er mehrfach ohne Führerschein am Steuer erwischt worden war. Trotz dieser Verurteilung befindet sich der 37-Jährige nach wie vor auf freiem Fuß.

Ramadan wurde insgesamt 33 Mal ohne Führerschein angehalten. Aufgrund dieser wiederholten Verstöße entschied das Gericht, keine Bewährungsstrafe zu verhängen, sondern eine zehnmonatige Gefängnisstrafe zu erlassen. Anfang Juli gab die Berliner Staatsanwaltschaft bekannt, dass er innerhalb von vierzehn Tagen die Haft antreten müsse. Inzwischen ist Mitte Juli und Ramadan noch immer auf freiem Fuß.

Antrag auf "vorläufige Einstellung der Vollstreckung"

Der Grund für Ramadans weiterhin bestehende Freiheit liegt laut Angaben der "Bild"-Zeitung in den rechtlichen Schritten, die sein Anwalt unternommen hat. Zunächst wurde ein Gnadengesuch eingereicht, gefolgt von einem Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung der Haftstrafe, wie es dort heißt. Der Anwalt argumentiert, dass unter anderem "wegen der Rechtswidrigkeit des Bewährungswiderrufsbeschlusses erhebliche Gnadengründe" vorlägen.

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In Berlin ist das sogenannte "Begnadigungsrecht" durch Artikel 81 der Verfassung geregelt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Justizsenat. Obwohl Gnadengesuche die Vollstreckung von Geldstrafen oder Erziehungsmaßregeln unter Umständen aussetzen können, gilt das grundsätzlich nicht für Haftstrafen. In der Regel muss eine zu Gefängnis verurteilte Person ihre Strafe antreten, auch wenn die Entscheidung über das Gnadengesuch noch aussteht.

Doch es gibt auch Ausnahmen. Eine solche tritt in Kraft, wenn "erhebliche Gnadengründe vorliegen und das öffentliche Interesse die sofortige Vollstreckung nicht erfordert". Im Fall von Ramadan scheint laut seinem Anwalt genau das gegeben zu sein. Der Justizsenat erklärte auf Anfrage von "Bild": "Das Gnadengesuch durchläuft den vorgesehenen Verfahrensgang." Die Entscheidung darüber soll in etwa drei bis vier Wochen fallen.

Quelle: ntv.de, nan

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