Unterhaltung

Ermittlungen gegen Ex-DSDS-Star Menowin Fröhlich soll geklaut haben

Muss Menowin Fröhlich wieder vor Gericht?

Muss Menowin Fröhlich wieder vor Gericht?

Arbeit für die Anwälte von DSDS-Star Menowin Fröhlich: Der Sänger muss sich Vorwürfen stellen, er habe in einer Parfümerie gestohlen. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie es weiter geht. Fröhlich selbst gibt sich bedeckt.

Ex-DSDS-Star Menowin Fröhlich hat neuen Ärger mit der Justiz. Laut "Bild"-Zeitung laufen Ermittlungen gegen den Sänger, er soll beim Diebstahl erwischt worden sein. Der Vorfall soll sich demnach am 5. September ereignet haben.

In einer Dresdner Filiale der Parfümeriekette Douglas sei er dabei gefilmt worden, wie er ein Flakon im Wert von 70 Euro aus der Verpackung nahm und in seine Einkaufstasche steckte. Wenig später habe er das Geschäft ohne zu zahlen verlassen.

Fröhlich sagt der "Bild" zu den Vorwürfen: "Ich kann nur so viel sagen: Ich wurde vor Ort nicht von einem Sicherheitsdienst gestellt und auch nicht auf einen möglichen Diebstahl aufmerksam gemacht." Laut dem Blatt liegt der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft.

Menowin Fröhlich ist vorbestraft: 2005 erhielt er eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs. Die Bewährung wurde 2010 widerrufen, Fröhlich musste 2011 die Strafe antreten. Im selben Jahr wurde er - noch in Haft - erneut wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seit Dezember 2011 ist er auf freiem Fuß.

Quelle: ntv.de, jog

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