Unterhaltung

Klangfetzen von Kraftwerk geklaut? Moses Pelham klagt vor höchstem Gericht

Kraftwerk fühlen ihre Rechte verletzt und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.

Kraftwerk fühlen ihre Rechte verletzt und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.

(Foto: imago/Stockhoff)

Für viele gelten Kraftwerk als Pioniere der elektronischen Musik. Nun sorgen sie für ein weiteres Novum: Weil sie sich einer Musiksequenz beraubt fühlen, ziehen sie vors Bundesverfassungsgericht. Das Urteil könnte wegweisend in Fragen der Kunstfreiheit sein.

Eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz in einem Song von Sabrina Setlur beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Die entscheidende Frage des Verfahrens ist, ob die Verwendung des Klangfetzens als Schleife (Loop) in dem Lied "Nur mir" aus dem Jahr 1997 die Rechte der Gruppe Kraftwerk verletzt. Der Komponist und Produzent Moses Pelham, der die Verfassungsbeschwerde zusammen mit weiteren Künstlern eingebracht hat, beruft sich auf die Freiheit der Kunst (1 BvR 1585/13). Wann es ein Urteil gibt, wurde nicht bekannt.

Ohne Sampling gäbe es seine Kunstform nicht, sagt der Beschuldigte Moses Pelham.

Ohne Sampling gäbe es seine Kunstform nicht, sagt der Beschuldigte Moses Pelham.

(Foto: dpa)

In mehreren Verfahren bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hatten sich zwei Gründungsmitglieder von Kraftwerk mit der Forderung nach Unterlassung und Schadenersatz durchgesetzt. Der nur leicht bearbeitete und als Schleife unter das Lied gelegte Tonfetzen stammt aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" aus dem Jahr 1977.

Kraftwerk gilt als Wegbereiter des Elektropops. Das Bundesverfassungsgericht befasse sich zum ersten Mal in seiner Geschichte in einer mündlichen Verhandlung mit verfassungsrechtlichen Fragen des Urheberrechts, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, zu Beginn der Verhandlung.

Ohne Sampling kein Hip Hop?

Das Gründungsmitglied von Kraftwerk, Ralf Hütter, betonte die Mühe, die es 1977 gekostet habe - noch mit Tonbändern und ohne digitale Technik -, das Stück zu produzieren. Als er 20 Jahre später seinen Rhythmus in dem neuen Lied wiedererkannt habe, sei er betroffen gewesen. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, sagte er.

Pelham hielt dagegen, dass das sogenannte Sampling in seinem Genre, dem Hip-Hop, selbstverständlich sei. Es gebe keine Platte mehr, auf der nicht ein Loop aus einer anderen Platte verwendet werde. Ohne Sampling gäbe es seine Kunstform nicht, sagte Pelham. "Ich halte das für mein Recht." Der Rechtsanwalt des Komponisten wurde allgemeiner und forderte das Recht für Künstler, sich mit den Werken von Vorkünstlern auseinanderzusetzen. Das sei in anderen Bereichen selbstverständlich.

Hütters Rechtsanwältin betonte dagegen, die Freiheit der Kunst gestatte nicht das Kunstschaffen auf Kosten anderer. Dabei komme es weder auf die Länge noch auf die Qualität der benutzten Tonsequenz an. Die Leistung des Tonträgerherstellers sei nicht teilbar.

Kirchhof wies noch auf eine europäische Komponente des Rechtsstreits hin, die der BGH bei seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt habe. Seit 2002 regelt eine EU-Richtlinie urheberrechtliche Fragen auch in der Musik. Dabei sei aber die bearbeitende Verwertung fremder Tonquellen nicht erwähnt. "Wir werden daher klären müssen, wer zur Entscheidung über diese Schlussfolgerung berufen ist."

Quelle: ntv.de, cri/dpa

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