Unterhaltung

Luxusautos von Steuer abgesetzt "Protzprinz" Marcus erneut verurteilt

Marcus Prinz von Anhalt hat gut lachen: Dieses Mal gab es drei Jahre Haft aber wahrscheinlich nur auf Bewährung.

Marcus Prinz von Anhalt hat gut lachen: Dieses Mal gab es drei Jahre Haft aber wahrscheinlich nur auf Bewährung.

(Foto: dpa)

Der Unternehmer Marcus Prinz von Anhalt ist erneut wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Er hatte seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt. Doch ein seriöser Bordellbesitzer braucht schließlich eine protzige Karre, findet auch das Gericht.

Marcus Prinz von Anhalt ist erneut wegen Steuerhinterziehung mittels seiner Luxusautos zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg reduzierte die Strafe allerdings auf drei Jahre Haft. Der 49-Jährige habe seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt und damit fast 660.000 Euro hinterzogen, führte der Staatsanwalt vor dem Augsburger Landgericht aus. In einem ersten Prozess war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800.000 Euro.

Stilecht fuhr von Anhalt mit einem Rolls Royce vor das Gerichtsgebäude.

Stilecht fuhr von Anhalt mit einem Rolls Royce vor das Gerichtsgebäude.

(Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce und anderen teuren Fahrzeugen nicht ausreichend geprüft gewesen sei. Die Verteidiger des "Promi Big Brother"-Teilnehmers machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten.

Die Luxuskarossen waren nach Ansicht des Verteidigers nötig, um als Rotlicht-Unternehmer Macht und Erfolg auszustrahlen - auch gegenüber Branchenkonkurrenten. Zudem habe der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hat, die Fahrzeuge als "ganz klassische Werbemittel" eingesetzt, um seine Person zu vermarkten. Die inszenierte Internet- und Fernsehpräsenz des 49-Jährigen mit seinen Autos sei "professionelles Showbusiness", meinte der Anwalt. "Das hat mit Privatleben nichts zu tun."

Der Staatsanwalt stand Prinz von Anhalt sogar zu, dass er einen Porsche 911 Turbo Coupé als "schnellstes Büro der Welt" absetzen durfte. Ein VW Golf, Passat oder Fiat wäre für ihn tatsächlich "zu popelig" gewesen. Die anderen Edelfahrzeuge des "Protzprinzen" sah der Ankläger aber nicht als legitime Geschäftswagen an. Da er bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss er nun aber eventuell nicht mehr in Haft. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wird die Reststrafe häufig zur Bewährung ausgesetzt.

Quelle: ntv.de, sro/dpa

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