Du kannst nicht immer pleite sein Razzia bei Schlagersänger Chris Roberts
18.11.2016, 10:20 Uhr
Waren die 70er nicht schön? Chris Roberts zu dieser Zeit.
(Foto: imago/United Archives)
Die fetten Jahre sind bei Chris Roberts, der eigentlich auf den Namen Christian Klusáček hört, schon lange vorbei. In den 70er-Jahren war er einer der erfolgreichsten deutschen Schlagerstars. Doch jetzt ist er klamm - und hat die Steuerfahndung am Hals.
"Du kannst nicht immer 17 sein, Liebling, das kannst du nicht ..." Den vielleicht bekanntesten Hit von Chris Roberts können noch immer viele mitsingen. Doch dass der Song seinerzeit in der Hitparade war, ist mehr als 40 Jahre her. "Einmal da wirst du 70 sein …", besang der heute 72-Jährige zudem schon damals sein eigenes Schicksal. Davon, was ihm jenseits der 70 einmal blühen würde, hatte der als Christian Klusáček in München geborene Sänger jedoch bestimmt keinen Schimmer.
Dass Roberts finanzielle Probleme hat, ist nicht neu. Mehrmals machten in der Vergangenheit Meldungen die Runde, dass er pleite sei. Zuletzt hatte er 2015 eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben müssen, weil er Schulden bei Gläubigern nicht mehr begleichen konnte. Doch jetzt kommt es offenbar noch dicker. Roberts steht im Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben.
Durchsuchungen nahe Köln
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung stürmten Steuerfahnder das Büro des Sängers in der Nähe von Köln und sicherten dabei kistenweise Akten und Computer. Insgesamt 40 Beamte hätten auch Konzertveranstalter und Mitarbeiter von Roberts überprüft.
Der Sänger selbst bestätigte dies dem Blatt: "Wegen des Verdachts der Einkommens- und Umsatzsteuerverkürzung der Kalenderjahre 2012 bis 2014 wurden auf Ersuchen des Finanzamtes Durchsuchungen und Sichtungen von Unterlagen durchgeführt." Nähere Auskunft könne er auf Anraten seines Anwalts jedoch nicht geben, "da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt".
Da Roberts allerdings als pleite gilt, dürfte es bei ihm nicht viel zu holen geben. Es sei denn, die Razzia liefert Beweise für den Verdacht, dass der Sänger in den betreffenden Jahren tatsächlich über mehr Einkommen verfügte als angegeben. Sollte sich dies bestätigen, käme sogar eine Haftstrafe in Betracht.
Quelle: ntv.de, vpr/spot