Wenn die Ehe im Eimer ist Acht Irrtümer über die Scheidung
27.01.2020, 19:03 Uhr
Grundsätzlich dient der Versorgungsausgleich dazu, Ungleichheiten im Erwerbsleben der Eheleute bei einer Scheidung auszugleichen.
(Foto: imago/Westend61)
Die Ehe ist der Sonderfall eines Abonnements, das mehr Geld kostet, als wenn man einzeln zahlen müsste, wusste schon Johann Wolfgang von Goethe. Trennt man sich dann doch lieber wieder, wird es teuer und kompliziert, oder?
Amore per sempre? Leider klappt das nicht immer. Dennoch wird fleißig geheiratet - und auch wieder geschieden. Hierzulande geht jede dritte Ehe in die Brüche. Parallel zum Herzschmerz gilt es nun, das Leben neu zu ordnen. Neben dem Kummer wird das Ende der Ehe auch noch durch Mythen um aufwendige Gerichtsverfahren, Vermögensteilung oder auch um die Frage, wer wem wie lange Unterhalt zahlt, belastet. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer räumt mit den gängigsten Vorurteilen auf.
Los geht's:
Landen mit dem Gang zum Anwalt die Streitigkeiten langwierig und teuer vor Gericht?
Nein, nicht unbedingt. Denn Rechtsberatung rund um eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass hohe Kosten für Anwalt und Gericht auf einen zukommen. Viele Angelegenheiten lassen sich ohne großen Aufwand klären. Ein jahrelanges Verfahren ist für den Anwalt weder finanziell lukrativ noch inhaltlich reizvoll. Er möchte das Anliegen seines Mandanten möglichst zielstrebig und schnell bearbeiten. Es ist im Sinne aller, Konflikte zu deeskalieren und frühzeitig zu beenden. Wenn die Streitparteien ihre Rechte kennen, ergeben sich die besten Lösungen. Aber Eheleute können ihre Scheidung nur mit anwaltlicher Hilfe vor dem Familiengericht über die Bühne bringen.
Können Scheidungswillige einen Anwalt teilen?
Grundsätzlich ja. Allerdings darf ein Anwalt immer nur einen Ehepartner vertreten. Die andere, nicht anwaltlich begleitete Person kann an den Gesprächen teilnehmen. Jedoch erhält sie keine auf ihre Interessen zugeschnittene Beratung. Besteht über die Trennungsmodalitäten weitestgehend Einigung zwischen den Ehegatten, können diese nur die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen. Eine solche Konstellation kommt infrage, wenn nicht viel geregelt werden muss und kein wesentlicher Streit besteht. Das Scheidungsverfahren gestaltet sich kostengünstiger, wenn nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Bei einer komplexen Ausgangssituation benötigen allerdings meist beide Parteien jeweils einen Anwalt.
Gehört Eheleuten nach der Hochzeit alles zur Hälfte, sogar die Schulden?
Alles Hab und Gut, das ein Ehepartner vor der Heirat eigens besitzt und während der Ehe dazu erwirbt, ist auch in und nach der Ehe dessen Alleineigentum. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Zugewinn beide während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat, muss dem anderen die Hälfte des Mehrbetrages abgeben. Die aufwendige Berechnung dazu führen Anwälte durch.
Nach der gleichen Logik haftet jeder Gatte ebenso alleine für die eigenen Schulden. Davon ausgenommen sind "Geschäfte des täglichen Lebens", unter die etwa Rechnungen für Öl, Gas und Strom fallen. Auch Kosten für die gemeinsame Lebenshaltung wie Einkäufe oder Arztrechnungen zählen dazu, aber nicht etwa Darlehen, die nur von einem Ehegatten unterschrieben worden sind.
Muss vor der Hochzeit ein Ehevertrag geschlossen werden?
Ein Ehevertrag regelt häufig unter anderem, wie das gemeinsame Vermögen nach Auflösung einer Ehe aufgeteilt wird. Entgegen der landläufigen Meinung können Verheiratete eine solche Vereinbarung auch noch während einer Ehe besiegeln und gegebenenfalls ändern. Gültig ist ein Ehevertrag im Übrigen nur, wenn er durch einen Notar beurkundet wird. Wird kein entsprechender Vertrag geschlossen, gilt wie beschrieben der Güterstand.
Ist eine Scheidung gegen den Willen des anderen erst nach drei Jahren Trennung möglich?
Nein, bereits nach einjähriger Trennung kann ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellen. Die scheidungswillige Partei muss den Richter dann überzeugen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zerrüttet ist und sich nicht wieder herstellen lässt. Im Härtefall, etwa wenn schwerer Ehebruch, schwere Misshandlungen oder Morddrohungen nachgewiesen werden, kann eine Ehe auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres geschieden werden.
Muss der Ehegattenunterhalt nur im ersten Trennungsjahr gezahlt werden?
Je nach der Dauer der Ehe und deren Umständen ist in der Regel auch nach Ablauf des ersten Trennungsjahres Unterhalt zu gewähren, der unter Umständen befristet werden kann. Der vermögendere Gatte muss dem wirtschaftlich Schwächeren im ersten Jahr der Trennung ohne Wenn und Aber Trennungsunterhalt zahlen. Ist dieses Jahr vorüber, hat sich der unterhaltsbedürftige Ehepartner eigenverantwortlich um Einkommensmöglichkeiten zu kümmern. Tut er das nicht, kann ihm fiktives Einkommen angerechnet werden. Es ist jedoch auch dann noch Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn beide in Vollzeit arbeiten und dennoch Einkommensunterschiede vorliegen.
Gilt ein Unterhaltsverzicht auf einem Bierdeckel?
Nein, einen Unterhaltsverzicht auf einer einfachen Notiz, einem Zettel oder gar einem Bierdeckel bestätigen zu lassen, ist seit Jahren vor der Scheidung nicht mehr möglich. Mittlerweile gibt es Formerfordernisse. Entweder muss der Unterhaltsverzicht von einem Notar schriftlich festgehalten oder von einem Gericht protokolliert werden.
Können Eltern zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden?
Eltern stehen grundsätzlich in der Pflicht, ihr Kind zu pflegen und zu erziehen. Das gilt auch, wenn sie sich trennen. Möchte ein Elternteil jedoch partout keinen Umgang mit seinem Kind, kann es dem Kindeswohl zuwider laufen, ihn dennoch dazu zu zwingen. Da der unfreiwillige Umgang von Mutter oder Vater also schädlich für das Kind sein könnte, wird von einem Umgangszwang abgesehen. Unterhalt für das Kind muss aber in aller Regel dennoch gezahlt werden.
Quelle: ntv.de, awi