Fahrerbewertungen online "Autofahrer-Pranger" muss geändert werden
19.10.2017, 16:53 Uhr
Private Verkehrssünderdatei oder doch ein Beitrag zu mehr Sicherheit?
Internet-Pranger oder ein Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr? Ein Internetportal, auf dem Autofahrer nach Eingabe des Kennzeichens benotet werden können, sorgt für Streit. Datenschützer sehen ein Problem in so viel Nebenjustiz - und bekommen vor Gericht Recht.
Das Internet bietet so einiges an Möglichkeiten. Doch nicht alles geht in Ordnung. So auch das Internetportal "www.fahrerbewertung.de", welches in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Land Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 16 A 770/17).
Auf dem Portal ist es möglich, das Fahrverhalten von Autofahrern unter Angabe des Kfz-Kennzeichens im Wesentlichen anhand eines Ampelschemas (grün = positiv, gelb = neutral, rot = negativ) zu bewerten. Dabei können die abgegebenen Bewertungen von jedermann ohne Registrierung eingesehen werden. Woran sich die Landesbeauftragte für Datenschutz störte, machte sie doch darin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz aus. Zudem bestehe keine Notwendigkeit für die durch das Portal geschaffene "Nebenjustiz" einer privaten Verkehrssünderdatei, da verkehrswidriges Verhalten bereits ausreichend durch staatliche Behörden überwacht und sanktioniert wird.
In der Konsequenz daraus wurde die Betreiberin der Seite dazu aufgefordert, die Plattform so umzugestalten, dass nur noch der jeweilige Halter oder die jeweilige Halterin eines Fahrzeugs die dafür abgegebenen Bewertungen einsehen kann und sich zu diesem Zweck zuvor registrieren muss. Dagegen wehrte sich die Frau mit einer Klage.
Allerdings ohne Erfolg. Laut Gericht handelt es sich bei den zu bestimmten Kfz-Kennzeichen abgegebenen Bewertungen um personenbezogene Daten. Demnach überwiegt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalter gegenüber den Interessen der Betreiberin sowie der Nutzer des Portals. Denn auf "fahrerbewertung.de" ist eine vollständig anonyme Bewertung von in der Regel privat motiviertem Verhalten für eine unbegrenzte Öffentlichkeit einsehbar. Dem stünden aber kein gewichtiges Interesse der Klägerin und der Portalnutzer entgegen. Insbesondere das Ziel, die Fahrer zur Selbstreflexion anzuhalten, könnte auch unter Anwendung der geforderten Umgestaltung erreicht werden.
Quelle: ntv.de, awi