Ratgeber

Gut für Geschäftskunden BGH kippt Bankgebühr

Der Bundesgerichtshof fällt erneut ein Urteil, das bei Banken nicht gut ankommen wird. Sie dürfen keine pauschale Gebühr pro Buchung verlangen. Das gilt nicht nur für Privat-, sondern auch für Geschäftskunden.

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(Foto: imago stock&people)

Banken dürfen auch bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt "pro Buchungsposten" vor. (Az.: XI ZR 434/14)

Damit kann ein Versicherungsmakler einen Erfolg verbuchen: Er fordert von der Sparkasse rund 77.600 Euro an Buchungsgeldern zurück, die das Institut ihm zwischen 2007 und 2011 berechnet hatte. Das Problem: Die beanstandete Klausel schließt nicht aus, dass auch Gebühren für Falschbuchungen anfallen, die die Bank selbst zu verantworten hat. Das widerspreche dem Gesetz, urteilte der BGH. Denn eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführe.

Der Makler verwaltet etwa 25.000 Versicherungsverträge und kassiert dabei auch die vom Kunden zu zahlenden Prämien. Dabei kommt es sehr häufig zu einer Rückbelastung von Lastschriften. Dafür berechnete die Sparkasse dann eine Bearbeitungsgebühr und zusätzlich ein sogenanntes Buchungskosten-Entgelt von 32 Cent "pro Buchungsposten".

Die Vorinstanzen hatten den Fall unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Baden-Baden gab dem Kläger Recht, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Klage ab. Das OLG-Urteil hob der BGH jetzt auf die Revision des Maklers hin auf und kippte die Klausel. Erst im Januar hatte der BGH bei Privatkunden entschieden, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen dürfen. Die Richter erklärten damals die Klausel für unwirksam, die einen Pauschalpreis von 0,35 Euro "pro Buchungsposten" vorsah.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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