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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im November

 Verbraucher müssen im November einiges beachten.

Verbraucher müssen im November einiges beachten.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Überführte Verkehrssünder müssen ab November tiefer in die Tasche greifen, für die Abgabe der Steuererklärung gibt es noch eine allerletzte Chance und Ungeimpfte erhalten keine Quarantäne-Entschädigung mehr. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Allerletzte Chance für die Steuererklärung

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Jene, die in der Pflicht sind, müssen sich nun wirklich sputen. Denn die Frist läuft am 31. Oktober aus. Da dies ein Sonntag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 1. November. In Bundesländern, in denen der 1. November ein Feiertag ist, ist der 2. November der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung für 2020. Grund ist einmal mehr die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Eigentlich endet die Frist am 31. Juli.

Eine noch längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin bisher noch Ende Februar 2022, endet die Frist diesmal dann erst am 31. Mai 2022.

Wie es noch mit der Abgabe der Steuererklärung auf den letzten Drücker klappen kann, lesen Sie hier.

Apropos, das sind die Feiertage im November

Nicht überall, aber zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen sich die Bürger über Allerheiligen am 1. November freuen. In Sachsen ist hingegen der Buß- und Bettag am 17. des Monats ein gesetzlicher Feiertag, das ist wie immer ein Mittwoch.

Erneuerter Bußgeldkatalog tritt in Kraft

Verkehrssünder müssen vom 10. November an mehr zahlen. Anbei ein Überblick, was Raser, Falschparker oder sonstige Delinquenten in Kürze erwartet:

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
  • Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
  • Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
  • Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
  • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Auch Auto-Posern geht es ans Geld: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
  • Für Temposünder soll es laut ADAC ebenfalls deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarngelder für Überschreitungen bis 20 Kilometer pro Stunde werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 bis 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.
  • Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.

Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben hingegen unverändert.

Keine Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

Bei Verdienstausfällen wegen einer verhängten Corona-Quarantäne bekommen Ungeimpfte ab November keine Entschädigung mehr. Dies wurde von den Gesundheitsministern von Bund und Ländern beschlossen. Im Infektionsschutzgesetz waren bereits zuvor Ausnahmen für Nicht-Geimpfte enthalten, sie fanden bislang aber noch keine flächendeckende Anwendung. Konkret heißt es dort: "Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können." Gleiches gilt, wenn man eine "vermeidbare Reise" in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Dies gilt zumindest dann, wenn der Ungeimpfte wegen des Kontaktes zu einem Infizierten in die Isolation verbannt wird und keine Möglichkeit hat, seine Arbeitsleistung von zu Hause aus zu erbringen. Ist der ungeimpfte Arbeitnehmer hingegen wegen einer eigenen Erkrankung in Quarantäne, ändert sich für ihn nichts.

Paypal erhöht die Gebühren

Ab dem ab 10. November erhebt der Zahlungsanbieter Paypal höhere Gebühren für geschäftliche Zahlungen, die nach Großbritannien angewiesen oder empfangen werden. Diese betragen dann 1,29 Prozent statt bislang 0,5 Prozent. Wer Transaktionen innerhalb der EU über Paypal abwickelt, muss weiterhin 0,5 Prozent Gebühren aufbringen. Bei Zahlungen außerhalb der EU werden 1,99 Prozent Gebühren fällig.

Verbilligt online einkaufen am Black Friday

Wer trotz erhöhter Bußgelder oder etwaiger Lohneinbußen noch etwas Geld übrig hat, kann dies am Black Friday am 26. November unter die Leute bringen. Rund um dieses Datum gibt es im Internet allerhand Schnäppchen zu ergattern. Viele Onlinehändler bieten dann einen Teil ihrer Waren günstiger an.

Steuerklasse wechseln - Frist läuft

Bereits seit Anfang 2020 können Ehepaare und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen - vorher ging das nur einmal jährlich. Wer allerdings möchte, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, muss sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre.

Mehr zum Thema

Kfz-Versicherung bis zum 30. November wechseln

Normalerweise laufen die Kfz-Versicherungen über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten, wie sonst üblich. Wer jetzt seine Kfz-Versicherung kündigt, kann zum 1. Januar des Folgejahres in eine günstigere Versicherung wechseln. Die Versicherungen locken Neukunden mit zum Teil deutlich günstigeren Policen, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen.

Quelle: ntv.de, awi

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