Ratgeber

Zweitjob genehmigungspflichtig? Das sollten Arbeitnehmer wissen

Neben dem Bürojob am Wochenende noch im Restaurant aushelfen? So etwas zu machen, ist in vielen Fällen kein Problem. Arbeitnehmer sollten nur ein paar Punkte beachten, damit sie keinen Ärger mit ihrem Arbeitgeber bekommen.

Viele Menschen in Deutschland wollen sich neben ihrem Hauptberuf noch etwas hinzuverdienen.

Viele Menschen in Deutschland wollen sich neben ihrem Hauptberuf noch etwas hinzuverdienen.

(Foto: dpa)

Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. "Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten. In vielen Fällen werden Arbeitgeber dem Anliegen ohne Bedenken zustimmen. Entgegen der weit verbreiteten Annahme können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch Standard-Formulierungen im Arbeitsvertrag nicht pauschal die Aufnahme von Nebenjobs verbieten. Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist daher auch unwirksam.

Kritisch werde es allerdings immer, wenn der Zweitjob sich negativ auf die Interessen des Hauptarbeitgebers auswirkt, sagt Eckert. Schwierigkeiten bekommen Mitarbeiter zum Beispiel, wenn sie einen Zweitjob annehmen, mit dem sie ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen - und der nichts davon weiß. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine angestellte Frisörin nach Feierabend auf eigene Rechnung zu Hause weiter Haare schneidet. Da kann sogar die Kündigung drohen.

Problematisch ist auch, wenn ein Mitarbeiter mit Haupt- und Nebenjob zusammen mehr Stunden arbeitet, als nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt ist. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann sie aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

Etwa 5 Prozent der Erwerbstätigen haben einen Zweitjob, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Demnach galt das 2014 für rund 2 Millionen - die Zahl ist damit seit 2011 um 13 Prozent gestiegen. Dabei gibt es kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen: So haben 5,4 Prozent der erwerbstätigen Frauen mindestens zwei Jobs, bei den Männern sind es 4,6 Prozent.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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