Ratgeber

In die Feuerfalle getappt Dürfen Himmelslaternen verkauft werden?

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Der verheerende Brand im Krefelder Zoo wurde wohl durch eine Himmelslaterne verursacht. Und deren Einsatz ist in Deutschland verboten. Schaut man bei einschlägigen Online-Händlern, findet man dennoch Hunderte Angebote für die Flugkörper - so ganz ohne entsprechenden Warnhinweis.

Die Ursache des Brandes im Krefelder Zoo scheint aufgeklärt. Drei erwachsene Frauen sollen in der Silvesternacht insgesamt fünf Himmelslaternen aufsteigen lassen haben. Eine davon landete wohl unglücklicherweise im Zoo selbst und war demnach für das Feuer-Inferno mit mehr als 30 toten Tieren verantwortlich. So weit, so schlecht.

Bei ihrer Vernehmung gaben die drei Tatverdächtigen an, die Leuchten im Internet bestellt und nicht gewusst zu haben, dass diese eigentlich verboten sind. Und mal ehrlich, den wenigsten von uns waren bis vor einigen Stunden Himmelslaternen überhaupt ein Begriff, ebenso wie deren Verbot. Noch dazu kommt, dass ja an Silvester so ziemlich alles an Feuerwerksspielzeug erlaubt ist - zumindest wenn bei dessen Verkauf Steuern fällig werden.

Nun gilt zwar, dass Dummheit nicht vor Schaden schützt, dennoch fällt bei der Betrachtung von Angeboten zum Erwerb der Himmelslaternen bei einschlägigen Online-Händlern auf, dass ein entsprechender Hinweis dazu fehlt, dass der Einsatz der Ware in Deutschland verboten ist.

Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Feuerwehrmann

Statt dessen finden sich in den Beschreibungen der Online-Verkäufer Formulierungen wie: "Sicherheits-Hinweis: Bitte informieren Sie sich vor Gebrauch bei der zuständigen Behörde, ob eine Erlaubnis erforderlich ist. Bitte beachten Sie auch das Handbuch mit den dort aufgeführten Gefahrenhinweisen ..." oder es findet sich die Information "Aus feuerfestem Reispapier" oder "bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung, um die Himmelslaternen vor der Verwendung freizugeben. Es wird empfohlen, dass sich Kunden vor dem Kauf an ihren örtlichen Feuerwehrmann wenden, um sicherzustellen, dass Himmelslaternen in Ihrem Land/Bundesstaat legal sind".

Der Hinweis auf ein flächendeckendes Verbot in Deutschland fehlt jedoch bei fast jedem Angebot. Denn dies würde wohl wenig verkaufsfördernd wirken. Es darf davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Händler ihr - rechtlich nicht relevantes - Versäumnis nachholen werden.

Denn trotz des Einsatzverbots dürfen die fliegenden Brandsätze frei verkauft werden. Wohl für den Fall, dass der Käufer mal in ein Land reist, wo man die Himmelslaternen unbesorgt steigen lassen kann. Oder aber, um sich daheim so ganz ohne Feuer an ihnen zu erfreuen. Sprich: Der Erwerb beziehungsweise der Besitz der Leuchten ist nicht verboten. Das gilt beispielsweise auch für Pfefferspray. Wer dieses allerdings unsachgemäß gebraucht, dem kann erheblicher Ärger drohen. Anders sieht die Sache hingegen bei Schusswaffen aus, die dürfen in aller Regel nur dann besessen werden, wenn auch ein entsprechender Waffenschein vorliegt.

Quelle: ntv.de, awi

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