Lukrative Haushaltsauflösung Erbin muss Umsatzsteuer zahlen
23.09.2015, 13:48 UhrPrivatverkäufer bei Ebay kommen um den Fiskus normalerweise herum. Doch wer Ware im großen Stil anbietet, bewegt sich auf dünnem Eis. So wie die Frau, die 140 Pelze ihrer verstorbenen Schwiegermutter über die Auktionsplattform versteigerte.
Wer regelmäßig bei Ebay verkauft und dabei hohe Umsätze erzielt, weckt beim Fiskus Begehrlichkeiten. Jetzt hat der Bundesfinanzhof eine Frau zur Zahlung von Umsatzsteuer verdonnert, die angeblich nur die Sammlung ihrer verstorbenen Schwiegermutter aufgelöst hat. Normalerweise ist der Verkauf privater Sammlungen steuerfrei, doch in diesem Fall stufte das Gericht die Frau als Unternehmerin ein. Sie habe "planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand" gehandelt (Az.: XI R 43/13).
Die Klägerin hatte zwischen 2004 und 2005 über zwei Verkäuferkonten mindestens 140 Pelzmäntel bei Ebay angeboten und damit rund 90.000 Euro verdient. Nach einer anonymen Anzeige wurde das Finanzamt auf den regen Pelzhandel der selbständigen Finanzdienstleisterin aufmerksam und setzte für die Verkäufe Umsatzsteuer fest.
Die wollte diese aber nicht zahlen. Sie sei an die Mäntel gekommen, als sie den Haushalt ihrer verstorbenen Schwiegermutter aufgelöst habe. Diese habe die Pelze zwischen 1960 und 1985 zusammengetragen. Das Finanzamt hielt das allerdings für wenig glaubhaft. Die Pelze seien schließlich unterschiedlich groß. Eine Kleidergröße könne sich im Laufe des Lebens "schon mal ändern", argumentierte die Verkäuferin und bekam in erster Instanz auch recht. Die Frau habe lediglich Teile einer Privatsammlung verkauft und sei folglich nicht unternehmerisch tätig geworden, so das Finanzgericht
"Pelz ist kein Sammlerstück"
Das sah der Bundesfinanzhof nun aber anders. Mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers habe die Tätigkeit der Klägerin nichts zu tun, fanden die Bundesrichter. Sie habe nicht eigene, sondern fremde Pelzmäntel - die (angebliche) "Sammlung" der Schwiegermutter - verkauft. Anders als zum Beispiel Briefmarken, Münzen oder historische Fahrzeuge seien Pelzmäntel keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände. Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu zehn Zentimeter voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches "Sammelthema" verfolgt worden sein sollte.
Ob ein Verkäufer als Unternehmer eingestuft wird, hängt unter anderem davon ab, ob er aktive Schritte zur Vermarktung unternimmt. Und das sei bei der Frau der Fall gewesen, so der BFH. Dass sie nur kurzfristig gehandelt habe, spiele da keine Rolle.
Im Frühjahr hatte das Finanzgericht Köln einen Bierdeckelsammler ebenfalls zur Zahlung von Umsatzsteuer verurteilt (Az.: 14 K 188/13). Der Mann die umfangreiche Bierdeckelsammlung seines Vaters weitergeführt und teilweise auch veräußert und damit jährlich fünfstellige Umsätze gemacht.
Quelle: ntv.de, ino