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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Juli

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Auch im Juli ändert sich allerhand.

Auch im Juli ändert sich allerhand.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die Renten steigen erneut deutlich, der Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht, beim Bürgergeld gibt es neue Regelungen, das E-Rezept geht wohl an den Start und die Maestro-Funktion bei Girokarten fällt weg. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Zum 1. Juli steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von aktuell 3,05 auf 3,4 Prozent. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt von 0,35 auf 0,6 Prozent.

Ebenfalls zum 1. Juli wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt dann ein Beitragssatz in Höhe von 4 Prozent. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Für das erste Kind bleibt dieser hingegen lebenslang erhalten.

Es gelten somit folgende Beitragssätze:

  • Versicherte ohne Kinder = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Versicherte mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang, Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Versicherte mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
  • Versicherte mit 3 Kindern = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
  • Versicherte mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
  • Versicherte mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind und die erforderlichen Nachweise beim Arbeitgeber vorgelegt wurden.

Bundesländer starten in die Schulferien

Für Millionen Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als erstes Bundesland ist bereits Nordrhein-Westfalen am 22. Juni in die Sommerferien gestartet. In Berlin beginnen die Sommerferien am 13. Juli. Als letztes Bundesland startet Bayern am 31. Juli. Bis zum 4. August sind dann alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Hier die Übersicht über die Sommerferien 2023

  • Baden-Württemberg: 27. Juli - 9. September
  • Bayern: 31. Juli - 11. September
  • Berlin: 13. Juli - 25. August
  • Brandenburg: 13. Juli - 26. August
  • Bremen: 6. Juli - 16. August
  • Hamburg: 13. Juli - 23. August
  • Hessen: 24. Juli - 1. September
  • Mecklenburg-Vorpommern: 17. Juli - 26. August
  • Niedersachsen: 6. Juli - 16. August
  • Nordrhein-Westfalen: 22. Juni - 4. August
  • Rheinland-Pfalz: 24. Juli - 01. September
  • Saarland: 24. Juli - 1. September
  • Sachsen: 10. Juli - 18. August
  • Sachsen-Anhalt: 6. Juli - 16. August
  • Schleswig-Holstein: 17. Juli - 26. August
  • Thüringen: 10. Juli - 19. August

Bürgergeld: neue Regelungen

Am 1. Juli treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Unter anderem wird die Weiterbildung gestärkt. Außerdem gelten höhere Freibeträge bei Hinzuverdienst.

Weiterbildung

  • Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob".
  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
  • Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.

Freibeträge für Erwerbstätige

Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, kann ab dem neuen Monat mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 statt bisher 20 Prozent angehoben. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.

Ganzheitliche Betreuung - "Coaching"

Wer Bürgergeld bezieht, kann eine umfassende Betreuung (Coaching) als neues Angebot in Anspruch nehmen. Es hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Auch jungen Menschen, die eine Ausbildung beginnen, soll ein Coaching ermöglicht werden.

Vorausgegangene Regelungen

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Durch seine Einführung sollen Menschen im Leistungsbezug sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Ziel ist vor allem, sie in dauerhafte Jobs zu vermitteln.

Mit dem Bürgergeld wurden die Berechnungen des Regelbedarfs auf eine neue Grundlage gestellt: Dieser wird seit 1. Januar 2023 nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Dazu werden zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Seit Jahresanfang erhält etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro - 53 Euro mehr als bisher.

Damit sich die Leistungsberechtigten auf die Arbeitssuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn Wohneigentum weiterhin selbst genutzt wird.

Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisierte Vermögensprüfung vorgenommen.

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld endet

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld noch bis zum 30. Juni 2023 in Anspruch nehmen. Das gilt auch für die Leiharbeit. Bis zu diesem Termin kann das Kurzarbeitergeld dann noch gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent - statt regulär ein Drittel - der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.

E-Rezept kommt

In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal, können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand. Ab dem 1. Juli soll es aber auch hierzulande so weit sein. Bis dahin sollen dann 80 Prozent aller Apotheken mit Lesegeräten ausgestattet sein. Unklar ist aber noch, ob ab Juli 2023 die Ausstellung von E- Rezepten in allen Arztpraxen bereits möglich ist. Ab 1. Januar 2024 soll dies aber dann Pflicht sein. Alternativ könnten Patienten statt des gewohnten rosa Zettels aber auch einen Code ausgedruckt bekommen.

Mit dem E-Rezept können gesetzlich Versicherte Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamente auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen zum Beispiel auch Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können.

Gasspeicherumlage steigt

Die Gasspeicherumlage, die einen geringen Teil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli von 54 Cent pro Megawattstunde auf 1,45 Euro. Bei einem Haushalt mit vier Personen mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 20 Euro pro Jahr. Eingeführt wurde die Umlage, da der Bund in der Gas-Krise Füllstandsvorgaben für die Speicher machte. Daraufhin wurde diese über Sonder-Ausschreibungen gefüllt, die zusätzliche Kosten verursachten. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage erfolgt dann im Juli 2024.

Maestro-Funktion bei Girokarten fällt weg

Nutzer von Girokarten mit einer Maestro-Funktion müssen sich ab dem 1. Juli auf Veränderungen einstellen. Denn das Zahlungssystem mit dem blau-roten Logo soll ab dann für neue Karten der Vergangenheit angehören. Ab dem neuen Monat sollen keine neuen Karten mehr mit Maestro-Funktion vergeben werden.

Bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums dürfen Maestro-Karten aber noch genutzt werden. Und auch ohne die Maestro-Funktion ist die Girokarte in Deutschland voll einsatzfähig. Das Ablaufdatum ist auf der Karte zu finden. Meist sind die Girokarten noch einige Jahre gültig, die Maestro-Funktion wird somit nicht von einem Tag auf den anderen verschwinden. Das Maestro-Akzeptanzzeichen wird daher zum Teil bis 2027 auf der Girocard zu finden sein.

Zur Erklärung: Maestro ist eine interna­tionale Marke für Debitkarten, die vom Kreditkarten­anbieter Mastercard heraus­gegeben wird. Ohne diese Zahlungsfunktion könnten Inhaber mit dieser Karte der deutschen Kreditwirtschaft nur in Deutsch­land zahlen. Erst durch die Koope­ration mit Mastercard wird dieses Manko der Girocard behoben und ein zweites Zahl­verfahren der Karte hinzugefügt - das ist das sogenannte Co-Badging.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, erklärt Mastercard, dass die Funktion nicht ausreichend für den Online-Handel ausgelegt und daher nicht mehr zeitgemäß sei. Besonders da die Girocard in Deutschland ein Standardzahlungsmittel ist, könnte es aber auch sein, dass Mastercard mehr am Umsatz des Online-Handels mitverdienen möchte. Wird nämlich zukünftig bei der Zahlung statt des Lastschriftverfahrens häufiger eine Kredit- oder Debitkarte des Unternehmens verwendet, zahlen die Online-Shops Entgelte an das Unternehmen. Gleichzeitig würde das den Anteil an Kredit- und Debitkarten auf dem deutschen Markt stark erhöhen.

Weitere Informationen zum Thema lesen Sie hier.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1.409,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1339,99 Euro.

10-Kilo-DHL-Pakete werden teurer

Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt zum neuen Monat von derzeit noch 9,49 auf dann 10,49 Euro. Auch sogenannte Nachnahme-Sendungen verteuern sich von 6,90 auf 8,99 Euro. Zudem erhöhen sich auch die Kosten für die Transportversicherung. Bis 2500 Euro Warenwert kostet diese ab dem neuen Monat 6,99 statt bisher 6 Euro. Bis 25.000 Euro Versicherungswert werden ab Juli 19,99 Euro statt 18 Euro fällig.

Renten steigen erneut deutlich

Die rund 21 Millionen Rentner im Land erhalten das zweite Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge werden zum 1. Juli im Westen um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent angehoben. Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten sind es etwa 88 Euro mehr. Ab 1. Juli beträgt somit der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 37,60 Euro. Der Rentenwert ist maßgeblich für die Berechnung der Rente. Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuererklärung wird doch noch nicht fällig

Auch in diesem Jahr muss die Steuererklärung erneut ausnahmsweise erst später beim Finanzamt abgegeben werden. Nämlich bis zum 30. September 2023. Da dies aber ein Samstag ist, muss die Erklärung dann doch erst am 2. Oktober dem Finanzamt vorliegen.

Normalerweise müssten Steuerzahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2023 abgeben. Noch immer wegen der Corona-Pandemie und wohl auch wegen sich stapelnder Grundsteuererklärungen verschiebt sich die Frist um zwei Monate.

Whistleblower-Gesetz tritt in Kraft

Am 2. Juli tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HINSCHG), in Kraft. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können, begründet das Bundesjustizministerium das Gesetz.

(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 28. Juni 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de

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