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BGH prüft Markenrechte Hat Haribo ein Goldbären-Monopol?

Goldene Bären für Haribo und die Farbe Rot für die Sparkassen: Seit Jahren ringen beide Firmen unabhängig voneinander um die Wahrung ihrer Markenrechte. Nun ist der BGH am Zuge. Es sind Grundsatzurteile zu erwarten.

Es kann nur einen Goldbär geben, meint Haribo. Und der ist aus Fruchtgummi, nicht aus Schokolade.

Es kann nur einen Goldbär geben, meint Haribo. Und der ist aus Fruchtgummi, nicht aus Schokolade.

(Foto: picture alliance / dpa)

In zwei maßgeblichen Verfahren um den Schutz von Firmenmarken ist nun der Bundesgerichtshof am Zuge: Im ersten Fall geht es um den Goldbären-Streit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt. Dabei prüft der für Markenrecht zuständige Senat, ob der Schoko-Teddy in Goldfolie von Lindt die Rechte von Haribo an den "Goldbären" aus Fruchtgummi verletzt (Az.: I ZR 105/14). Die Richter sollen außerdem einen erbitterten Rechtsstreit zwischen den Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot entscheiden (Az.: I ZR 78/14). In beiden Fällen will der BGH sein Urteil am 23. September verkünden.

Im Goldbärenfall sieht Haribo seine Rechte an der geschützten Wortmarke "Goldbär" verletzt: Der schweizerische Fabrikant Lindt bringt den Bären seit 2011 in der Weihnachtszeit heraus. Haribo will den Schokoladen-Hohlkörper aus dem Süßwarenregal verbannen. Der BGH muss erstmals grundsätzlich klären, ob die Rechte an einer Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur überhaupt verletzt werden können. Beide Waren seien zwar süß und sich daher ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher zum Verhalndlungsauftakt. Er frage sich jedoch, ob und in welcher Form es überhaupt noch goldene Bären in Süßwarenregal geben dürfe, wenn Haribo recht bekomme. "Der Goldbär ist eine berühmte Marke", sagte der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers Axel Rinkler in Karlsruhe. Sie müsse besonders vor Nachahmern geschützt werden. Lindt bilde den Fruchtgummi-Bären mit dem Schoko-Teddy aber unerlaubt nach.

Die Schweizer sehen dagegen keine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher. "Gummibärchen und Schokoteddy sind unterschiedliche Produkte", so der Anwalt der Eidgenössischen Firma, Reiner Hall. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben.

Sparkasse will ihr Rot für sich allein

In dem seit Jahren andauernden Bankenstreit um die Markenfarbe Rot wollen die Sparkassen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. Die Sparkassen hatten sich 2007 ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14.

Hier muss der BGH eine Vielzahl von rechtlichen Fragen klären. Eine Rolle spielt dabei auch, dass Santander die Farb-Schutzmarke der Sparkassen beim Deutschen Patentamt löschen lassen will. Das Bundespatentgericht will nach Angaben eines Santander-Anwalts in den nächsten Wochen darüber entscheiden. Auch dieses Verfahren könnte dann nach Karlsruhe kommen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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