Ratgeber

Spontanheirat in Las Vegas Ist die Witwenrente futsch?

Einen gültigen Reisepass und knapp 80 Dollar - mehr braucht es nicht, um in einer Wedding Chapel in Las Vegas den Bund fürs Leben zu schließen. Wer aus einer Sektlaune heraus vor den Altar tritt, sollte sich aber über die Konsequenzen im Klaren sein.

Das Ambiente mag trashig sein, gültig ist die Eheschließung trotzdem.

Das Ambiente mag trashig sein, gültig ist die Eheschließung trotzdem.

(Foto: imago/UIG)

Witwen, die ihre Hinterbliebenenrente bis zum Lebensende behalten wollen, dürfen vor allem eins nicht tun: wieder heiraten. Nicht vor einem deutschen Standesamt und auch nicht ganz spontan und formlos in einer Wedding-Chapel in Las Vegas. Die vermeintliche "Spaß-Ehe" ist nämlich auch in Deutschland gültig, stellte das Sozialgericht Stuttgart klar und strich einer Rentnerin aus Baden-Württemberg die Leistungen (S 21 R 7242/14).

Die heute 73 Jahre alte Klägerin bezog seit 1996 eine sogenannte große Witwenrente. Sieben Jahre später war sie mit ihrem neuen Lebensgefährten in Las Vegas unterwegs. Aus einer Sektlaune heraus machten die beiden das, was Paare in der Wüstenstadt eben gerne tun: sich für ein paar Euro in einer Wedding-Chapel trauen lassen. Das Ganze blieb erstmal ohne Folgen – bis Jahre später die Rentenversicherung Wind von der Eheschließung bekam. 2014 stellte sie die Zahlungen ein. Und damit nicht genug: Die Witwe sollte auch über 70.000 Euro zurückzahlen, die sie seit dem Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung kassiert hatte.

Die Frau klagte dagegen. Die Las Vegas-Ehe sei hier doch gar nicht gültig. Also könne man ihr auch nicht die Rente streichen. Doch da wurde sie vom Sozialgericht eines besseren belehrt. Eine Ehe, die in den USA zu den dort üblichen Bedingungen geschlossen werde, zähle durchaus auch in Deutschland. Sie habe also wieder geheiratet und damit ihren Anspruch auf Witwenrente verwirkt. Da spiele es keine Rolle, dass sie sich über die Auswirkungen ihrer Spontan-Ehe nicht im Klaren gewesen sei.

Wenigstens keine Rückzahlung

Die Frau hatte aber noch Glück, denn was die 70.000 Euro anging, zeigte sich das Gericht milde. Die Rückzahlung wäre nur fällig geworden, wenn die Witwe die Rentenversicherung grob fahrlässig nicht über ihre neue Ehe informiert hätte. Der Richter nahm ihr aber ab, dass sie sich tatsächlich nicht über die Folgen der Spontan-Trauung im Klaren gewesen ist.

Dass es durchaus auch anders laufen kann, zeigt ein Prozess, der letzten Herbst vorm Berliner Sozialgericht ausgetragen wurde (Az.: S 105 R 6718/14): Eine Rentnerin war nach dem Tod ihres Mannes Mitte der 90er Jahre nach Kalifornien gezogen und hatte ein paar Jahre später auch wieder geheiratet. Auch sie argumentierte, die Ehe sei ihres Wissens in Deutschland gar nicht wirksam gewesen. Doch das wollte ihr das Gericht in der Heimat nicht glauben. Die Ehe sei beurkundet und nach kalifornischem Recht gültig – folglich auch in Deutschland. Zudem wirke die betagte Dame rüstig und geistig rege und mache nicht den Eindruck, dass sie eine unbedarfte Hausfrau sei, die nicht wisse, was sie tue. Ihre Wiederheirat kam die Frau folglich teuer zu stehen: Sie muss rund 150.000 Euro an die Rentenversicherung zurücküberweisen.

Quelle: ntv.de, ino

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