"Mit Zitronen gehandelt" Lebensversicherung nicht immer stornierbar
05.05.2015, 20:05 UhrLebensversicherungen zur Tilgung von Krediten sind für Kunden in aller Regel ein Verlustgeschäft. Früher haben Banken dieses Modell aber gerne verkauft. Wer aussteigen will, hat Pech gehabt, denn der BGH urteilt diesmal nicht verbraucherfreundlich.

Lebensversicherungen sind wegen der hohen Abschlusskosten selten ein gutes Geschäft.
(Foto: imago/Rainer Unkel)
Banken können aufatmen, Verbraucher nicht: Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Weder handele sich bei den Verträgen um ein sogenanntes verbundenes Rechtsgeschäft noch seien sie als wirtschaftliche Einheit zu sehen, begründete der Vorsitzende Richter den Beschluss des XI. Senats (Az.: XI ZR 406/13).
Im Fokus stand ein Darlehen, das mit einer Lebensversicherung abgesichert wurde, um den Kredit später damit abzulösen. (Az.: XI ZR 406/13 - GVP-Kategorie X13). Die Klägerin hatte beide 2002 abgeschlossenen Verträge im Jahr 2011 widerrufen. Hätte der BGH die Bank zur Rückabwicklung der Versicherung verurteilt, hätten die Raten zurückgezahlt werden müssen - eine Möglichkeit für die Verbraucher, ohne Verluste aus solchen Verträgen herauszukommen.
"Nach einer ganzen Reihe bankenunfreundlicher Entscheidungen hat der BGH dem ausufernden Verbraucherschutz bei verbundenen Verträgen einen Riegel vorgeschoben", kommentierte Bankenexperte Nils Andersson-Lindström von der Kanzlei Schultze & Braun das Urteil. Die BGH-Entscheidung betreffe eine große Zahl an Banken und Verträge in einem Volumen von mehreren Milliarden Euro. Den Kunden bleibt nun, an Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen im Zweifelsfall zu kündigen und lediglich den Rückkaufswert zu erhalten - oder die Beiträge weiter zu bezahlen.
Lebensversicherungen zur späteren Tilgung von Krediten gelten längst als Verlustgeschäft für Schuldner und werden kaum noch zu diesem Zweck abgeschlossen. Steuerprivilegien sind abgeschafft und Überschüsse fallen häufig geringer aus als erwartet. Meist fehle dann viel Geld, wenn der Kredit abgelöst werden soll, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Verbraucher haben mit Zitronen gehandelt und ein schlechtes Geschäft gemacht."
Quelle: ntv.de, ino/dpa