Ratgeber

Überhöhte Miete Nächster Vermieter muss zahlen

Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Mietpreisbremse soll Wucher verhindern. Doch seit Inkrafttreten wird bemängelt, dass sie nach wie vor zu viele Möglichkeiten zum Abkassieren lässt. Ungeachtet dessen verdonnert erneut ein Gericht in Berlin einen Eigentümer zur Erstattung der zu viel gezahlten Miete.

Seit 2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Die Verordnung soll bei Neuvermietungen rasante Preiserhöhungen verhindern. Nun hat neben dem Amtsgericht Lichtenberg auch das Amtsgericht (AG) Neukölln einen Vermieter zur Rückzahlung einer überhöhten Mieten verurteilt. Dieser muss nun insgesamt 1105,45 Euro, zuzüglich Zinsen für fünf zurückliegende Monate, an seinen Mieter zurückzuzahlen (Az.: Az. 65 S 424/16)). Außerdem wurde die zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Miete von 725,00 Euro netto kalt um die Höhe des Betrages von 221,09 Euro für unwirksam erklärt. Das AG kam auch zu dem Schluss, dass die sogenannte "Mietenbegrenzungsverordnung" insgesamt verfassungsgemäß ist.

In dem verhandelten Fall hatten die Parteien im Juli 2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer 76,35 Quadratmeter großen, in Berlin-Neukölln gelegenen Wohnung abgeschlossen. Danach betrug die von dem Mieter zu zahlende Miete 9,50 Euro netto kalt pro Quadratmeter. Die Vormieterin hatte zuletzt nur 419,00 Euro netto kalt (circa 5,49 Euro/Quadratmeter) als monatliche Miete berappen müssen.

Der Mittelwert nach dem Berliner Mietspiegel 2015 für vergleichbare Wohnungen beträgt pro Quadratmeter 5,62 Euro netto kalt. Der Mieter wandte sich mit zwei Schreiben an die Vermieterin und beanstandete, dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf die seit 1. Juni 2015 in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 221,42 Euro monatlich zu hoch sei. Da es zu keiner Einigung kam, erhob der Mieter nachfolgend Klage. Er forderte die Rückzahlung der überhöhten Miete für die Monate August bis einschließlich Dezember 2015.

Das Amtsgericht Neukölln gab dem Mieter fast vollständig recht. Denn Mieten dürfen bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.Demnach betrage diese 6 Euro/Quadratmeter. Zulässig sei inklusive des Zuschlags von zehn Prozent deshalb nur eine Höchstmiete von 6,60 Euro/Quadratmeter, was insgesamt eine zulässige Monatsmiete von 503,91 Euro netto kalt ergibt.

Quelle: ntv.de, awi

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