Ratgeber

Streit um Markenrechte Pudel darf Puma nicht mehr beißen

Pumas Ruf ist Pudels Markenkern - Persiflage hin oder her. So lautet kurz gefasst das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Streit zwischen dem Sportartikelhersteller und der Bekleidungsfirma Pudel. Derweil versucht Beiersdorf, das Blau von Nivea zu sichern.

Hier springt eindeutig ein Puma und kein Pudel.

Hier springt eindeutig ein Puma und kein Pudel.

(Foto: dpa)

Der Hamburger Designer Thomas Horn hat keine Angst vor großen Namen: Er hat einen Pudel auf T-Shirts gebracht, der so aussieht wie das Logo des Sportartikelkonzerns Puma, und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Das Unternehmen im fränkischen Herzogenaurach setzt sich am Donnerstag auch vor dem Bundesgerichtshof durch: Horn darf nach einem Urteil der BGH-Richter seinen Pudel nicht als eigene Marke eintragen. Hier wiege das Eigentumsrecht des etablierten Markeninhabers höher als die Kunstfreiheit (Az.: I ZR 59/13)

"Damit werden wir uns nicht abfinden", sagt der 62-jährige Horn nach der Urteilsverkündung. "Wir gehen weiter bis zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof." Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Künstler für sein Werk nicht ebenso einen Markenschutz erhalten könne wie ein großes Unternehmen Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satire-Zeitschrift, sagt der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.

Wortanfang und Schrifttyp von Puma und Pudel seien identisch, analysiert der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in der Verhandlung. Auch die Körperhaltung der springenden Tiere stimme überein. "Die Silhouette des springenden Pumas weist deutliche Unterschiede zur Silhouette des in ähnliche Richtung springenden Pudels auf". Gleichwohl sei es für Verbraucher naheliegend, eine "gedankliche Verknüpfung" zum Puma-Logo herzustellen. Horns Anwalt Axel Rinkler räumt das ein: "Es ist ja gerade Teil einer Persiflage, dass an ein bestehendes Werk erinnert wird." Die T-Shirts mit dem springenden Pudel machten sich auf die gleiche Weise über ein Vorbild lustig wie ein Kabarettist, sagt Rinkler und fragt, ob es in dem Fall um "eine Art Parodieverbot" gehe.

Beiersdorf kämpft um Nivea-Blau

Bei blau verpackten Pflegeprodukten denken viele Menschen automatisch an Nivea.

Bei blau verpackten Pflegeprodukten denken viele Menschen automatisch an Nivea.

(Foto: dpa)

In einem weiteren BGH-Verfahren ging es um einen Streit zwischen dem Beiersdorf-Konzern mit seiner Nivea-Farbmarke Blau und dem Konkurrenten Unilever (Az.: I ZR 59/13). Mit Blick auf seine Dove-Produkte hatte Unilever die Löschung der Farbmarke erreicht - unter anderem mit der Begründung, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber für diese sogenannte Verkehrsdurchsetzung lediglich einen Wert von 57,9 Prozent.

"In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme", sagte Büscher. Es müsse geprüft werden, "ob das Bundespatentgericht nicht zu strenge Maßstäbe angelegt hat". Unilever sieht in der Farbmarke für Beiersdorf eine Benachteiligung des Wettbewerbs. "Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden", sagte Unilever-Anwalt Christian Rohnke. Richter Büscher meinte, angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von Farben müssten hier auch die Interessen von anderen Marktteilnehmern beachtet werden. Der Richter deutete auch an, dass Farbmarken eher für eng abgegrenzte Märkte anerkannt werden könnten als für umfangreiche Produktgruppen wie die Körper- und Schönheitspflege.

Beiersdorf-Anwalt Peter Baukelmann betonte, der dunkelblaue Farbton werde von dem Unternehmen nicht nur dekorativ, sondern im Sinne eines eigenständigen Markenauftritts benutzt. Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro. Der BGH setzte seine Entscheidung in diesem Fall für den 9. Juli an.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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