Ratgeber

BGH zweifelt an Geruchsbelästigung Rauchender Mieter darf erstmal bleiben

Inzwischen kennt Adolfs sich aus in deutschen Gerichtssälen. Zum Prozess vorm Amtsgericht war Adolfs noch leger im Karohemd erschienen.

Inzwischen kennt Adolfs sich aus in deutschen Gerichtssälen. Zum Prozess vorm Amtsgericht war Adolfs noch leger im Karohemd erschienen.

(Foto: dpa)

Friedhelm Adolfs soll seine Wohnung räumen, weil sein Rauchen die Nachbarn belästigt. Das behauptet zumindest seine Vermieterin. Doch der BGH ist misstrauisch, ob der Gestank tatsächlich so unerträglich ist. Für den Rentner gibt es Hoffnung.

Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben – zumindest vorerst. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Prozess gegen den Düsseldorfer Raucher neu aufgerollt werden muss (Az.: VIII ZR 186/14). Zwar könne die Geruchsbelästigung der Mitmieter durch unzureichendes Lüften im Einzelfall ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme sein. Ob und inwieweit Adolfs seine Pflichten verletzt habe, sei aber in den Vorinstanzen gar nicht hinreichend geklärt worden. Nun muss das Landgericht Düsseldorf prüfen, wie schlimm die Geruchsbelästigung tatsächlich ist. Womöglich kommt es dazu aber gar nicht mehr. Die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger legte den Beteiligten nahe, den Rechtsstreit ohne einen weiteren Prozess zu beenden.

"Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf", sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Er bezeichnete das Urteil als Teilerfolg. Der heute 76-jährige Adolfs hatte 2013 die Kündigung bekommen - nach 40 Jahren in dem Haus, in dem er früher als Hausmeister gearbeitet hatte. Für Aufsehen sorgte der Fall aber nicht wegen der besonderen Härte, sondern weil es Vielen auch um eine Grundsatzfrage ging. Nämlich die, ob die Persönlichkeitsrechte der rauchenden Mieter stärker zu gewichten sind als die Gesundheit der Nachbarn.

Die Vermieterin hatte Adolfs zunächst abgemahnt und später gekündigt. Der Vorwurf: Im Hausflur stinke es unerträglich nach dem Qualm seiner Zigaretten. Nun ist Rauchen in einer Mietwohnung nicht verboten. Adolfs habe aber nichts unternommen, um die Geruchsbelästigung einzudämmen, so die Vermieterin. Das Landgericht Düsseldorf gab ihr im letzten Sommer Recht. Adolfs hätte den Gestank sogar noch gefördert, weil er unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe.

Entscheidung ohne Ortstermin

Doch daran äußerte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger schon bei Beginn der Verhandlung Zweifel. Sie habe "gewisse praktische Schwierigkeiten" bei der Vorstellung, dass von einer Wohnung in den Hausflur dringender Zigarettenrauch so stinken könne, dass dadurch der Hausfriede nachhaltig gestört werde, so Milger. Adolfs raucht nach eigenen Aussagen 15 Zigaretten am Tag, ist also nicht unbedingt Kettenraucher. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die Kündigung gerechtfertigt sei, so der BGH.

Peter Wassermann, der BGH-Anwalt des Rauchers, hatte beantragt, den Richterspruch des Landgerichts wegen "erheblicher Rechtsfehler" aufzuheben. Selbst der BGH-Anwalt der Vermieterin hatte eingeräumt, das Urteil des Landgerichts sei "kein Meisterstück". Es gebe aber Wohnungen, aus denen wegen des jahrzehntelangen Rauchens der Mieter störender Qualm in den Hausflur dringen könne.

"Mit Rauchen hat das nichts zu tun"

Adolfs selbst hatte bereits nach dem Landgerichtsurteil angekündigt, er wolle notfalls bis vor den BGH ziehen – nicht nur im eigenen Interesse, "sondern für die Allgemeinheit", wie er gestern sagte. Wenn er verliere, könne man irgendwann wahrscheinlich keinen Kohl mehr kochen wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigungen im Flur. "Mit dem Rauchen hat das gar nichts mehr zu tun", findet Adolfs. Trotzdem ist er für viele Raucher zur Symbolfigur geworden.

Egal ob Adolfs nun bleibt oder am Ende doch noch ausziehen muss: Dicke Luft dürfte es im Treppenhaus nun nicht mehr geben. Adolfs hat die Wohnungstür inzwischen abgedichtet.  

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen