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Klage gegen Check24 Vergleichsportal muss besser informieren

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Portale wie Check24 stellen Vergleichsrechner zur Verfügung und verdienen daran. Wird eine Versicherung abgeschlossen, fließt Provision. Das Geschäftsmodell ist Versicherungskaufleuten ein Dorn im Auge. Nun entscheidet das Landgericht München.

Check24 wurde 1999 gegründet und hat sich seitdem zu einem der größten Versicherungsvermittler Deutschlands entwickelt.

Check24 wurde 1999 gegründet und hat sich seitdem zu einem der größten Versicherungsvermittler Deutschlands entwickelt.

(Foto: dpa)

Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz für seine Nutzer verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess. Es dürfte für die Branche der Online-Preisvergleiche Signalwirkung haben. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt. Er warf Check24 unlauteren Wettbewerb vor. Der Grund: Das Portal präsentiert sich seinen Besuchern als Dienstleister, der über die günstigsten Versicherungstarife informiert. Gleichzeitig kassiert Check24 aber wie ein normaler Versicherungsvertreter eine Provision, wenn über die Seite ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die klagenden Versicherungskaufleute argumentieren, dass das für die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar sei.

"Können mit dem Urteil leben"

Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum "Sieg für den Verbraucherschutz". Die Richter gaben den Klägern aber keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Online-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg deutlich erschwert worden wäre.

So weit kam es nicht. Die Befragung und Beratung der Kunden sei durchaus gesetzeskonform, fand das Gericht. Auch am Inhalt der sogenannten Makler-Statusinformation hatte es nichts auszusetzen. Bei der Präsentation dieser Erstinformation muss Check24 aber nachbessern. Das Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals. "Wir können mit dem Urteil leben."

Portale wie Check24 finanzieren sich über Vermittlungsgebühren. Check24 betont, dass die Provision, die eine Versicherung zahlt, keinen Einfluss auf deren Ranking im Vergleich hat. Anbieter, die Provisionen verweigern, tauchen aber unter Umständen gar nicht im Vergleich auf. Vor allem in der Auto-Versicherung machen die Portale den klassischen Versicherungsvertretern zunehmend Konkurrenz: Allein Check24 hat nach eigenen Angaben bei der letzten Wechselrunde rund 950.000 Kfz-Verträge vermittelt.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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