Gebrauchtwagen vorm BGH Wann das Auto zurückgegeben werden kann
15.06.2016, 12:37 Uhr
Für 42.000 Euro wird ein Auto zum Kauf angeboten, inklusive Herstellergarantie für ein Jahr. Wegen einer Tachomanipulation weigert sich der Hersteller jedoch, die fälligen Reparaturkosten zu übernehmen. Ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt?

Einer Herstellergarantie kommt beim Autokauf ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu.
(Foto: imago stock&people)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Demnach ist der Kauf eines gebrauchten Autos keine reine Vertrauenssache - vor allem dann, wenn das entsprechende Fahrzeug noch durch eine Herstellergarantie geschützt ist. Zieht der Hersteller diese jedoch nach dem Verkauf zurück, ist der Verkäufer in der Pflicht. Der Käufer kann demnach vom Vertrag wegen Sachmängelhaftung zurücktreten, wie der BGH entschieden hat (Az. VIII ZR 134/15). Nach bisheriger Rechtsprechung war dies nicht möglich.
In dem verhandelten Fall hatte der spätere Kläger von einem Händler für mehr als 42.000 Euro einen Gebrauchtwagen erworben. Das Fahrzeug war auf einer Internetplattform mit einer noch mehr als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben worden. Kurz nach dem Kauf musste der Wagen allerdings wegen Motorproblemen in die Werkstatt. Die Reparatur blieb für den Käufer wegen der Herstellergarantie zunächst kostenfrei.
Allerdings verweigerte der Hersteller später jedoch weitere Garantieleistungen, da eine Manipulation des Kilometerstandes festgestellt wurde. Zudem forderte er die Kosten der ersten Reparatur teilweise zurück. Der Käufer trat daraufhin wegen der fehlenden Herstellergarantie vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Autohändler die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Ersatz ihm entstandener Aufwendungen. Dieser weigerte sich jedoch.
Und auch die darauf folgende Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München blieb ohne Erfolg. Das Fehlen der Herstellergarantie stellt für das OLG keinen Sachmangel dar.
Die Richter des BGH sahen dies im Revisionsverfahren jedoch anders. Demnach kommt eine Herstellergarantie beim Autokauf regelmäßig ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu. Fehlt diese, obwohl das Fahrzeug zuvor damit beworben wurde, stellt dies einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Quelle: ntv.de, awi