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Gas und Strom günstiger Wann lohnt der Wechsel des Energieanbieters?

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Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass es insbesondere bei sogenannten Energiediscountern in der Krise häufig zu Problemen kam.

Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass es insbesondere bei sogenannten Energiediscountern in der Krise häufig zu Problemen kam.

(Foto: imago images/MiS)

Die Energiemärkte haben sich wieder beruhigt und die sinkenden Strom- und Gaspreise kommen mittlerweile auch bei den Kunden in der Grundversorgung an. Insbesondere diese Tarife liegen aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Für viele Verbraucher kann sich ein Anbieterwechsel lohnen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Im vergangenen Jahr waren die Beschaffungskosten für die Versorger stark gestiegen und diese gaben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Preise bei Neukundentarifen schossen in die Höhe und zeitweise waren in vielen Regionen die Grundversorgertarife attraktiver. Seit einigen Monaten normalisiert sich die Lage aber wieder nach und nach.

Außerdem greifen die staatlichen Energiepreisbremsen: Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas bei 12 Cent. Bei höheren Preisen erstattet der Staat für einen Großteil des Verbrauchs die Differenz.

Viele Neukundentarife liegen bereits seit Wochen teils deutlich unter den Preisbremsen. Auch in der Grundversorgung kommen die sinkenden Preise mittlerweile an, dennoch liegen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox noch 90 Prozent der Gas- und 80 Prozent der Stromgrundversorgungstarife über den Preisbremsen.

Wer kann und sollte wechseln?

Für Kunden in der Grundversorgung lohnt sich ein Wechsel nahezu immer, da es genügend günstigere Alternativen gibt. In der Grundversorgung gibt es auch keine Mindestlaufzeiten. Der Wechsel ist jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich.

Bei anderen Tarifen sind vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Änderungen der geltenden Fristen im Vertrag. Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese zudem unwirksam. Ist im ursprünglichen Vertrag eine Preisgarantie enthalten, dürfte die Erhöhung ebenfalls unwirksam sein.

Wie finde ich eine gute Alternative?

Zunächst sollte der eigene Strom- oder Gasverbrauch ermittelt werden, er findet sich auf der letzten Jahresabrechnung des Haushalts. Für die Suche nach dem passenden Tarif bieten sich dann Vergleichsportale im Internet an. Dabei ist zu beachten, dass dort manche Preise möglicherweise nicht mehr aktuell sind und gegebenenfalls erneut geprüft werden müssen.

Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer raten weiterhin zu kürzeren Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr, viele Anbieter dürften die weiterhin sinkenden Preise künftig noch weitergeben. Eine Preisgarantie verhindert, dass kurz nach Vertragsabschluss eine Erhöhung ins Haus flattert.

Was gilt es noch zu beachten?

Bei zweijährigen Bonus-Tarifen fällt das zweite Jahr in der Regel deutlich teurer aus, da dann der Bonus wegfällt. Vorsicht ist auch bei Prämien-Angeboten geboten - zum Beispiel, wenn es zum Stromvertrag ein Fahrrad oder ein Zeitschriftenabo gibt. Einzeln sind die Produkte oft günstiger, manchmal lauern längere Abozeiten, als der Energievertrag läuft.

Bei Online-Tarifen muss klar sein, dass die Kommunikation fast ausschließlich elektronisch verläuft - auch bei Preiserhöhungen. Nicht zuletzt sollten Verbraucher ein Auge auf die Zahl der Abschläge haben. Ratsam sind zwölf, manche Anbieter nehmen aber auch weniger - was wiederum die Abschläge erhöht und zu einem manchmal unnötigen Guthaben bei den Versorgern führt. Im Fall einer Insolvenz könnte das Geld weg sein.

Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass es insbesondere bei sogenannten Energiediscountern in der Krise häufig zu Problemen kam. Verbraucher sollten daher nicht ausschließlich auf den Preis schauen, sondern sich auch über den potenziellen neuen Anbieter informieren. Probleme, von denen andere Kunden berichten, könnten sein: fehlende Jahresrechnungen, ausbleibende Boni, drastische Erhöhungen oder untergeschobene Verträge.

Wie läuft der Wechsel?

Der Wechsel läuft in der Regel über den neuen Anbieter. Nach Übermittlung der relevanten Daten wie persönliche Angaben, Zählernummern und Angaben zum bisherigen Versorger übernimmt der neue Versorger in der Regel alles Weitere, auch die Kündigung bestehenden Vertrags. Der Wechsel ist kostenlos.

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Kann ich ohne Strom und Gas dastehen?

Nein. Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW ausgeschlossen. Im Zweifelsfall werden Kunden vom sogenannten Grundversorger vor Ort beliefert. Nur wenn über längere Zeit die Rechnungen nicht bezahlt werden, droht eine Strom- oder Gassperre.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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