Unterhalt für Bigamistin? Wenn die Ehefrau gar nicht die Ehefrau ist
11.05.2017, 19:15 Uhr
Kinder, heiratet nicht ...
(Foto: imago/Westend61)
Im Krieg und in der Lieb ist alles erlaubt, heißt es. Stimmt aber nicht. Zum Beispiel darf man hierzulande nicht mit zwei Menschen verheiratet sein. Darüber, ob Mann der doppelt verheirateten Frau trotzdem Unterhalt zahlen muss, entscheidet ein Gericht.
Jede dritte Ehe in Deutschland fährt vor die Wand - sprich wird geschieden. Neben dem emotionalen Leid führt dies auch meist zu finanziellen Belastungen bei einem der Partner. Denn schließlich werden bei einem Scheitern der Ehe neben dem Versorgungsausgleich auch Unterhaltskosten fällig.
Um letztere wurde vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Bremen gestritten (Az.: 4 UF 73/15). Hier zeigte sich die Liebe und die eventuell daraus resultierenden Ansprüche wiedereinmal von ihrer komplizierten Seite. So forderte eine Ehefrau von ihrem vermeintlichen Ehemann nach der Trennung Unterhalt. Das Paar hatte vor Jahrzehnten in Singapur - denn die Frau ist Singapurerin - geheiratet.
Doch der Mann weigerte sich zu zahlen, da "seine" Frau anderweitig verheiratet sei, nämlich mit einem US-Amerikaner. Zwischen ihr und ihm gebe es daher keine wirksame Ehe. Die Frau argumentierte hingegen, ihre Ehe mit dem Amerikaner sei ungültig, da dieser bei ihrer Hochzeit noch verheiratet gewesen sei.
Was auf den ersten Blick sehr verwirrend klingt, konnte vom OLG jedoch eindeutig geklärt werden. Demnach hat die Frau keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, da keine wirksame Ehe zwischen ihr und dem deutschen Ehemann besteht. Dies sei auch nach dem in Singapur geltenden Recht so zu bewerten. In dem Land seien Mehrfachehen nur für den Ehemann, nicht aber für die Ehefrau möglich. Dass ihre Ehe mit dem US-Amerikaner ungültig sei, habe die Frau nicht nachweisen können. Darüberhinaus habe sie auch keine Ausführung zu ihrer Heirat mit ihm in Taiwan gemacht. Insbesondere konnte sie nicht nachweisen, dass dieser bei ihrer Eheschließung noch anderweitig verheiratet gewesen sei.
Grundsätzlich kann es im Fall einer unzulässigen Doppelehe nur unter engen Voraussetzungen Trennungsunterhalt geben. Zum Beispiel dann, wenn der Anspruchssteller die Ungültigkeit der Ehe nicht gekannt hat. Oder aber, wenn beide Ehepartner die Ungültigkeit ihrer Ehe kannten. Beides konnte aber in dem verhandelten Fall vom Gericht nicht festgestellt werden.
Quelle: ntv.de, awi