Ratgeber

Streit unter Eigentümern Wer zahlt das kaputte Fenster?

In Eigentümergemeinschaften ist die Frage nach nötigen Reparaturen nicht immer leicht: Was zum Beispiel, wenn ein Fenster kaputtgeht? Gehört das zum Gemeinschaftseigentum? Oder muss der jeweilige Eigentümer einspringen?

Fenster sind als Teil des Gebäudes Gemeinschaftseigentum. Mieter müssen nicht alle Reparaturkosten alleine tragen.

Fenster sind als Teil des Gebäudes Gemeinschaftseigentum. Mieter müssen nicht alle Reparaturkosten alleine tragen.

(Foto: dpa)

Geht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Fenster kaputt, stellt sich die Frage: Muss dafür die Gemeinschaft aufkommen oder wird der einzelne Eigentümer zur Kasse gebeten? Grundsätzlich gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin.

Fenster sind quasi Teil der Begrenzung des Gebäudes. "Das Bauteil Fenster ist Gemeinschaftseigentum." Ist es also kaputt, muss normalerweise die Gemeinschaft dafür aufkommen. Es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung wurde geregelt, dass die Fenster den jeweiligen Wohnungseigentümern zugewiesen werden. Das sei zulässig, sagt Happ.

Auch mit einer späteren Vereinbarung können die Eigentümer die grundsätzliche Regelung zu den Fenstern ändern - dafür müssen aber alle aktuellen Eigentümer zustimmen - ein Mehrheitsbeschluss reiche nicht, erklärt der Experte.

Bleibt das Fenster ohne solche Regelungen aber Gemeinschaftseigentum, muss noch eine andere Frage geklärt werden, sollte es Schaden nehmen: Wie ist es kaputt gegangen? Liegt nämlich ein Verschulden des Eigentümers vor, kann die Gemeinschaft die Kosten für die Reparatur zurückfordern. Der Eigentümer schaltet dann in der Regel seine private Haftpflichtpolice ein, die den Schaden reguliert.

Der Anstrich des Fensters ist noch einmal ein anderer Sonderfall. Der Außenanstrich ist nämlich grundsätzlich wiederum Sache der Gemeinschaft - beeinflusst er doch das äußere Erscheinungsbild. Der Innenanstrich aber ist Sache des jeweiligen Eigentümers. Eine Grauzone betritt man, wenn die Isolierung außen neu gemacht werden muss und sie notwendigerweise auch eine neue Isolierung innen mit sich zieht: In einem solchen Fall übernimmt wahrscheinlich auch die Gemeinschaft die Kosten, vermutet Happ.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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