Collinas Erben

"Collinas Erben" widersprechen Nagelsmanns Schiri-Schelte geht fehl

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Nagelsmann beschwert sich zu Unrecht.

Nagelsmann beschwert sich zu Unrecht.

(Foto: IMAGO/Sven Simon)

Der Trainer des FC Bayern krittelt am Schiedsrichter herum, allerdings zu Unrecht. Auch auf den anderen Plätzen der Fußball-Bundesliga versehen die Referees im Verbund mit ihren Assistenten ihren Job gut. Das gilt vor allem für das rheinische Duell zwischen Leverkusen und Köln.

Der 26. Spieltag der Fußball-Bundesliga war keiner, an dem die Unparteiischen im Mittelpunkt standen. Es kam nicht zur ganz großen Aufregung über ihre Entscheidungen, obwohl sie eine Reihe von kniffligen Urteilen zu fällen hatten. Dass es dennoch weitgehend ruhig blieb, spricht für sie. Auch Robert Schröder machte seine Sache in der Partie der TSG 1899 Hoffenheim gegen den FC Bayern München (1:1) gut. Er leitete bereits zum vierten Mal in dieser Saison ein Auswärtsspiel des deutschen Rekordmeisters, und dass der Münchner Trainer Julian Nagelsmann nach dem Schlusspfiff nicht ganz zufrieden mit dem 36-jährigen Schiedsrichter war, dürfte eher an seiner generellen Enttäuschung über das für die Bayern magere Ergebnis gelegen haben.

Nagelsmann sprach unter anderem eine Situation an, die sich nach einer halben Stunde zugetragen hatte: Im Mittelfeld versetzte Leroy Sané mit dem Ball seinen Gegenspieler Diadie Samassekou, der den Münchner mit einem hohen Bein aufhalten wollte und ihm dabei mit der Fußspitze kurz gegen die Brust trat. Der Hoffenheimer habe "keine Chance auf den Ball" gehabt, sagte der Bayern-Coach. "Ich fordere jetzt keine Rote Karte, aber es war auch nicht das typische taktische Foul." Schiedsrichter Schröder beließ es jedoch bei einer Verwarnung und traf damit eine maßvolle Entscheidung. Denn der Treffer auf Brusthöhe war von geringer Dynamik und Intensität, eine Verletzungsgefahr für Sané bestand nicht, das war offensichtlich.

Das Vergehen war also nicht brutal, wie es für ein grobes Foulspiel kennzeichnend wäre, und selbst wenn der Ball für Samassekou nicht spielbar war, handelte es sich doch ebenfalls nicht um eine klassische Tätlichkeit, sondern erkennbar um den Versuch, den Münchner mit einem Foulspiel zu stoppen. Auch angesichts der Tatsache, dass das Spiel bis dahin fair verlaufen war und es noch keine persönliche Strafe gegeben hatte, bestand für den Unparteiischen keine Notwendigkeit, im Rahmen seines hier vorhandenen Ermessensspielraums zur härteren Sanktion zu greifen, die disziplinarischen Maßnahmen mit einem Feldverweis zu beginnen und die Gastgeber frühzeitig zu dezimieren.

Poschs Torverhinderung mit der Hand war ganz legal

Ebenfalls richtig war es, den Münchnern keinen Handelfmeter zuzusprechen, als dem Hoffenheimer Stefan Posch nach Thomas Müllers Torschuss der Ball auf der eigenen Torlinie bei der Rettungsaktion von hinten an den Ellenbogen sprang. Hier lagen erkennbar keine Absicht und keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche vor. Dass der Ball ohne die Berührung mit dem Arm ins Tor gegangen wäre, ist nach den Regeln nun mal nicht per se ein Grund, ein Handspiel zu ahnden. Denn dessen Strafwürdigkeit bemisst sich grundsätzlich nicht an den Folgen, sondern an der Intention.

Eine Ausnahme bildet nur ein Handspiel des Torschützen bei oder unmittelbar vor der Torerzielung. Es führt dazu, dass der Treffer nicht anerkannt wird, selbst wenn das Handspiel unabsichtlich geschehen ist und unvermeidlich war. Denn die Regelhüter sind der Meinung, dass es in der Sportart Fußball inakzeptabel ist, wenn bei einem Tor der Schütze seine Hand im Spiel hatte, und sei es auch nur versehentlich. Im umgekehrten Fall, also bei einer Torverhinderung durch ein unabsichtliches Handspiel, gelten dagegen dieselben Maßstäbe wie überall sonst auf dem Feld. Dafür wird die Vereitelung eines Treffers durch ein strafbares Handspiel mit einer Roten Karte bestraft, das Erzielen eines Tores durch ein absichtliches Handspiel hingegen nur mit einer Gelben.

Was die Handspiele von Mavropanos und Hack unterscheidet

Und wer durch ein strafbares Handspiel verhindert, dass der Ball aufs gegnerische Tor kommt, wird ebenfalls verwarnt - denn regeltechnisch liegt in diesem Fall die Unterbindung eines aussichtsreichen Angriffs vor, und dafür ist im Regelwerk die Gelbe Karte vorgesehen. Im Spiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfB Stuttgart (1:1) bekam sie Konstantinos Mavropanos nach 40 Minuten aus genau diesem Grund. Der Stuttgarter Verteidiger hatte bei einem Torschuss von Grischa Prömel den rechten Unterarm waagerecht vom Körper abgespreizt und in die erwartbare Flugbahn des Balles gehalten. Aufgrund dieser Vergrößerung der Trefferfläche war das Handspiel strafbar, und weil es im Strafraum geschah, entschied Schiedsrichter Robert Hartmann zusätzlich zur Verwarnung berechtigterweise auf Elfmeter für die Hausherren.

Anders lagen die Dinge in der Begegnung Borussia Dortmund - Arminia Bielefeld (1:0) nach 31 Minuten. Der Bielefelder Robin Hack beförderte das Spielgerät bei der Ballannahme im eigenen Strafraum mit seinem rechten Fuß an seine rechte Hand, Schiedsrichter Bastian Dankert entschied ohne zu zögern auf Strafstoß für den BVB. Doch wenn ein Spieler den Ball zuerst gezielt mit einem anderen Körperteil spielt und ihm die Kugel von dort versehentlich an den Arm oder die Hand springt, ist das Handspiel nach derzeitiger Regelauslegung nicht strafbar. Denn es geschieht unabsichtlich, und die Trefferfläche wird auch nicht auf unnatürliche Weise vergrößert.

Vielmehr resultiert die Armhaltung in einer solchen Situation aus einem natürlichen Bewegungsablauf, zudem wäre es widersinnig, wenn der Spieler sich den Ball absichtlich selbst an den Arm schösse und so die Kontrolle über den Ball verlöre. Video-Assistent Pascal Müller tat jedenfalls das einzig Richtige: Er empfahl Dankert ein On-Field-Review, und der Referee benötigte am Monitor auch nicht lange, um zu dem Schluss zu kommen, dass der Strafstoßpfiff die falsche Entscheidung war. Deshalb korrigierte er sich und setzte die Partie mit einem Schiedsrichterball fort.

Stegemann mit Übersicht und gutem Strafmaß

Collinas Erben

"Collinas Erben" - das ist Deutschlands erster Schiedsrichter-Podcast, gegründet und betrieben von Klaas Reese und Alex Feuerherdt. Er beschäftigt sich mit den Fußballregeln, den Entscheidungen der Unparteiischen sowie mit den Hintergründen und Untiefen der Schiedsrichterei. "Collinas Erben" schreiben jeden Montag auf ntv.de über die Schiedsrichterleistungen des Bundesligaspieltags. Unser Autor Alex Feuerherdt ist seit 1985 Schiedsrichter und leitete Spiele bis zur Oberliga. Er ist verantwortlich für die Aus- und Fortbildung in Köln, Schiedsrichterbeobachter im Bereich des DFB und arbeitet als Lektor und freier Publizist.

Das Spiel der beiden rheinischen Rivalen Bayer 04 Leverkusen und 1. FC Köln (0:1) wurde unterdessen erstmals von einem Unparteiischen geleitet, der genauso dem Fußballverband Mittelrhein angehört wie die beiden Klubs: Sascha Stegemann, der in Niederkassel bei Bonn lebt, hatte es diesmal nicht weit bis zum Stadion. Er hatte eine intensive, enge und phasenweise emotionale Partie zu beaufsichtigen, fand jedoch rasch zu einer dem Spielcharakter angemessenen und berechenbaren Linie bei der Zweikampfbewertung, pfiff konsequent und schaffte es immer wieder, mit seiner sachlichen Art die teils erhitzen Gemüter zu beruhigen.

Auch in den besonders kniffligen Situationen lag er richtig. So war es beispielsweise korrekt, das schmerzhafte Einsteigen von Exequiel Palacios gegen Jonas Hector kurz vor der Pause lediglich mit einer Gelben Karte zu sanktionieren. Denn der Leverkusener hatte zwar mit den Stollen die Achillessehne seines Gegenspielers getroffen, aber es war nur ein kurzer Streiftreffer und kein Vollkontakt mit der offenen Sohle. Deshalb genügte hier die Verwarnung. Auch das Foulspiel von Ellyes Skhiri gegen den Leverkusener Amine Adli sieben Minuten nach der Pause kurz vor dem Kölner Strafraum ahndete Stegemann mit Gelb angemessen. Eine offensichtliche Torchance und damit eine "Notbremse" war hier nicht gegeben, weil Timo Hübers mitgelaufen war und Adli noch am Torabschluss hätte hindern können.

Thuram stellt Kempf und den Referee vor Probleme

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Die Schiedsrichter haben an diesem Spieltag viel Augenmaß bewiesen, auch wenn sie hier und da der Unterstützung durch ihre Video-Assistenten bedurften, die jeweils zur Stelle waren, wenn sie gebraucht wurden. So wie Tobias Welz in der Begegnung zwischen Borussia Mönchengladbach und Hertha BSC (2:0), als er Schiedsrichter Florian Badstübner nach 23 Minuten ein On-Field-Review empfahl, als Marc-Oliver Kempf den Gladbacher Marcus Thuram im Strafraum per Grätsche in die Beine zu Fall gebracht und eben nicht, wie von Badstübner zunächst wahrgenommen und signalisiert, den Ball gespielt hatte. Zu Recht gab es schließlich doch noch einen Strafstoß.

Auch dass kurz vor der Pause kein weiterer Eingriff des VAR erfolgte, als sich das gleiche Duell noch einmal im Strafraum der Hertha zutrug und der Unparteiische erneut weiterspielen ließ, ging in Ordnung. Denn diesmal hatte Kempf an Thuram vorbeigegrätscht, und der Gladbacher war anschließend eher über den Körper seines Kontrahenten und den Ball gestolpert, als klar gefoult worden zu sein. Deshalb verzichtete Welz auf eine erneute Intervention und lag damit richtig. Genauso wie die Schiedsrichter und ihre Unterstützer an den Seitenlinien und in Köln an diesem Wochenende in den weitaus meisten Situationen.

Quelle: ntv.de

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