Aus für Vodafone-Datenklauseln Verbraucherschützer kippen Kostenfalle
17.01.2017, 18:30 Uhr
(Foto: dpa)
Sie sind vielen Nutzern nicht bekannt und können so zur Kostenfalle werden: Datenautomatik-Klauseln in Mobilfunkverträgen, die ohne Zustimmung der Verbraucher greifen. Das Landgericht Düsseldorf hat Vodafone jetzt die Verwendung solcher Klauseln verboten.
Mobilfunkverträge haben in den allermeisten Fällen ein bestimmtes Datenvolumen, das Nutzer im Laufe eines Monats aufbrauchen können. Ist das Highspeed-Limit erreicht, wird der Datenverkehr oft auf ein Mindestmaß gedrosselt - so können Nutzer zwar weiter mit ihrer Flatrate surfen, aber nur im Schneckentempo. Wer eine flottere Verbindung will, bucht Volumen dazu.
Doch in Verträgen des Mobilfunkanbieters Vodafone gibt es auch Klauseln, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne explizite Zustimmung des Nutzers erlauben. Dass diese Klauseln unzulässig sind, hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Verbraucher muss zustimmen
Konkret geht es um Tarifbeschreibungen und Preislisten, in denen sich Vodafone vorbehält, einen bestehenden Vertrag zu ändern, wenn "eine Datenoption […] günstiger wäre", oder abhängig von zusätzlichem Datenverbrauch "maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete" im Wert von je 3 Euro pro Paket freizuschalten. In dieser "Datenautomatik" sieht der vzbv eine "unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung".
Die Begründung des vzbv leuchtet ein: "Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden", sagt Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv.
Das Landgericht Düsseldorf schloss sich jetzt den Bedenken des vzbv an. Die Klauseln verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen den Grundsatz, dass der Verbraucher in jedem Fall zustimmen muss, bevor Nebenleistungen und Zusatzentgelte Bestandteil eines laufenden Vertrages werden.
Zubuchung ablehnen?
Es sei fraglich, gibt die vzbv die Argumentation des Gerichts wieder, "ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen, […] insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann." Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 2016 ist noch nicht rechtskräftig.
Der vzbv hatte Vodafone wegen Verwendung dreier solcher Klauseln bereits im August 2015 abgemahnt und Unterlassung gefordert, berichtet "heise". Vodafone habe daraufhin nur auf die Verwendung zweier Klauseln verzichtet. In einem ähnlichen Fall hatte der vzbv im vergangenen Jahr ein Unterlassungsurteil gegen O2 (Telefonica Deutschland) bewirkt, berichtet "heise" weiter.
[Update] Im Berufungsverfahren akzeptierte das Unternehmen, dass automatische Tarifänderungen unzulässig sind, Telefonica konnte das Oberlandesgericht München aber davon überzeugen, die automatische Nachbuchung von Zusatvolumen in diesem Fall für zulässig zu erklären. "Allein der Umstand, dass für die Inanspruchnahme eines bestimmten Datenvolumens pro Abrechnungszeitraum ein Pauschalpreis vorgesehen ist, führt nicht dazu, dass bei Überschreiten dieses Volumens eine neue, nicht bereits von Anfang an vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten in Anspruch genommen wurde", heißt es in dem Urteil. Auch sei die Klausel nicht intransparent, weil ihr "ohne weiteres zu entnehmen" sei, dass bei verbrauchtem Inklusivvolumen die Weiternutzung mit jeweils 2 Euro pro 100 MByte berechnet würde.
Quelle: ntv.de, jwa