Wissen

Patientenverfügung verfassen Aktuell und detailliert

Eine Patientenverfügung sollte so detailliert wie möglich verfasst werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Ärzte sie nicht anerkennen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. So reiche es beispielsweise nicht aus, wenn der Betroffene schreibe, dass er nicht an Schläuchen und Geräten hängen will.

Vielmehr sollte die konkrete Situation genannt werden. Wichtig sei außerdem, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Auch eine zu alte Verfügung wird möglicherweise nicht mehr anerkannt.

Informationen zur Patientenverfügung mit Textbausteinen haben die Verbraucherzentralen in ihrem Ratgeber "Patientenverfügung" zusammengestellt. Er kann für 5,80 Euro direkt bei den Verbraucherzentralen abgeholt werden.

Quelle: ntv.de

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