Wissen

Vertrauen ist gut... Besser noch mal fragen

Rät der Beipackzettel von einer durch den Arzt empfohlenen Behandlung ab, sollten Patienten erneut das Gespräch mit dem Mediziner oder dem Apotheker suchen.

"Es kann sein, dass der Arzt eine medizinische Begründung hat, Ihnen das Medikament trotzdem zu verschreiben - aber es ist auch nicht auszuschließen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat", sagte Jörg Bodanowitz, Sprecher der DAK in Hamburg.

In der Packungsbeilage werden in der Regel alle möglichen Nebenwirkungen aufgelistet - das sei gesetzlich vorgeschrieben, erläuterte Bodanowitz. In manchen Fällen entscheide der Arzt aber möglicherweise, dass ein solches Risiko geringer einzuschätzen ist als der Nutzen durch den Gebrauch des Medikaments.

Quelle: ntv.de

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