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Krankenkasse zahlt nicht Diät-Pillen nicht auf Rezept

Der Schlankmacher Acomplia wird nach einer jüngsten Gerichtsentscheidung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen vom Oktober 2006 und wies eine Beschwerde des Herstellers im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Auch aus Sicht des Landessozialgerichts ist der zur Behandlung von übergewichtigen Patienten zugelassene Wirkstoff Rimonabant sowie das entsprechende Mittel Acomplia als Lifestyle-Arzneimittel einzustufen.

Erhöhung der Lebensqualität steht im Mittelpunkt

Solche Mittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Mittelpunkt steht, dürfen laut Gesetz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Mit der Beschwerde beim Landessozialgericht wollte der Acomplia-Hersteller erreichen, dass der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgesetzt wird. Der Hersteller habe zur Begründung angeführt, dass er binnen drei Jahren Umsatzeinbrüche von 250 Millionen Euro hinnehmen müsse, erklärte der Gerichtssprecher. "Für die Entscheidung im Eilverfahren war dieses Argument jedoch irrelevant, weil die Rechtslage eindeutig ist." Die Klage des Herstellers Sanofi-Aventis im Hauptsacheverfahren liege noch beim Sozialgericht Berlin.

Arzneimittel werden in Deutschland in der Regel von den Krankenkassen erstattet, wenn sie zugelassen sind. Erst im Nachhinein können die Vertreter von Kassen, Ärzten und Kliniken nach einer Bewertung des zuständigen Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) entscheiden, dass Mittel aus der Erstattung herausgenommen werden sollen, wenn sie keinen zusätzlichen Nutzen haben, sondern nur teurer sind, als bereits länger erhältliche Arzneimittel.

Quelle: ntv.de

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