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Keine Künstliche Befruchtung Eltern über 40 sind die Dummen

Private Krankenkassen müssen Paaren mit einem Kind die Kosten für eine erneute künstliche Befruchtung der Frau meist nur bis zu deren 40. Geburtstag zahlen.

Grundsätzlich müssten die Versicherer eine künstliche Befruchtung zwar auch für ein zweites Kind bezahlen, hieß es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Das gelte jedoch nur für Erfolg versprechende Behandlungen. Bei einer Frau ab 40 Jahren sinke die Erfolgsquote aber meistens so signifikant ab, dass der Versicherer nicht in der Pflicht sei. Das Gericht gab damit zum Teil einem Paar Recht, das nach der Geburt seines mittels künstlicher Befruchtung gezeugten Sohnes ein zweites Kind wollte. Der BGH verurteilte die Bayrische Beamtenkrankenkasse zwar, zwei erfolglose Befruchtungsversuche in den Jahren 2000 und 2002 zu übernehmen. Weitergehende Maßnahmen für die 1960 geborene Frau muss der Versicherer jedoch nicht zahlen. (Az.: IV ZR 113/04)

Die Ärzte hatten bei dem Mann eine verminderte Fruchtbarkeit festgestellt. Sein Versicherer hatte die Kosten der ersten künstlichen Befruchtung übernommen, wollte die für ein weiteres Kind jedoch nicht tragen. Laut den Versicherungsbedingungen müsse nur die medizinisch notwendige Behandlung übernommen werden, hieß es. Das sei bei einem zweiten Kind, zumal bei den geringen Erfolgsaussichten nicht der Fall.

Die künstliche Befruchtung sei eine Heilbehandlung, mit der die Unfruchtbarkeit eines Mannes gelindert werden solle, argumentierte der BGH. Die Kosten dafür müssten aber nicht übernommen werden, wenn die Erfolgsquote der Behandlung unter 15 Prozent sinke. Das sei im Schnitt bei Frauen ab 40 Jahren der Fall. Im Einzelfall könne das Alter jedoch nach oben oder unten abweichen. Wie viele der bis zu 7.000 Euro pro Versuch kostenden künstlichen Befruchtungen dann bezahlt werden müssten, entschied der BGH nicht.

Quelle: ntv.de

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