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Schönheitsoperationen Schonungslose Aufklärung

Vor einer Schönheitsoperation ist der Arzt verpflichtet, alle Nachteile und Risiken des Eingriffs schonungslos zu nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt und einen Mediziner zur Zahlung von zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er eine Patientin nicht hinreichend aufgeklärt hatte (Az.: 3 U 263/05).

Der Arzt habe die 36-Jährige lediglich einen Belehrungsbogen unterzeichnen lassen und verharmlosend erklärt, es sei nur vorübergehend mit Schmerzen zu rechnen. Tatsächlich hätte er im konkreten Fall auf das Risiko lebenslanger Schmerzen hinweisen müssen, so die Fachzeitschrift Versicherungsrecht 2006.

Die Frau hatte sich einer Brust-Vergrößerung unterzogen. Die Operation misslang. Die Brüste waren danach entstellt und sie leidet seither täglich unter stechenden Schmerzen.

Quelle: ntv.de

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