Batterieblock im Sturzflug Was, wenn Weltraumschrott mein Auto, Haus oder mich selbst trifft?
07.03.2024, 16:38 Uhr Artikel anhören
Hier ist eine Menge los ...
(Foto: IMAGO/Zoonar)
Fürchteten die Gallier noch, dass ihnen gleich der ganze Himmel auf den Kopf fällt, muss Deutschland morgen nur den Aufschlag eines alten Batterieblocks aus dem Weltraum fürchten. Dann wären Schäden an Haus oder Auto nicht auszuschließen. Wer dann dafür aufkommen müsste, lesen Sie hier.
Auch wenn laut Experten die Wahrscheinlichkeit, dass ein ehemaliger Batterieblock der internationalen Raumstation ISS tatsächlich in Deutschland aufschlägt, für sehr unwahrscheinlich gehalten wird, ist die Vorstellung doch etwas beunruhigend. Schließlich misst das Objekt 4 x 2 x 1,5 Meter, wiegt rund 2,6 Tonnen und wäre somit geeignet, für einigen Schaden zu sorgen.
Etwaige Vorsorgemaßnahmen sind ungeachtet dessen nur schwer zu treffen. Ein Helm muss wohl nicht aufgesetzt werden. Vielleicht kann ja wenigstens das Auto in die Garage gefahren werden. Ansonsten bleibt zu hoffen, dass doch keine Teile des Batterieblocks den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre überstehen und den Planeten erreichen.
Aber es schadet ja nichts, mal darüber nachzudenken, was wäre, wenn doch das eigene Haus oder auch das Auto von den Schrottteilen getroffen würde.
Weltraumvertrag der Vereinten Nationen regelt die Sache
Die gute Nachricht ist, dass mit dem Weltraumvertrag der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1967 ein Haftungsübereinkommen zwischen den Staaten getroffen wurde, wer den entstandenen Schaden zu regulieren hat. Demnach ist es das Land, das etwa einen Satelliten ins All gebracht hat, das für den Crash zahlen müsste. Im aktuellen Fall wären die USA in der Pflicht, da die US-Weltraumbehörde Nasa für den Batterieblock verantwortlich ist. Die Vereinigten Staaten müssten auch dann gerade stehen, wenn eines ihrer privaten Unternehmen den Schrotthagel zu verantworten hätte. Auch Personenschäden sollten derart abgedeckt sein.
Gehen wir mal davon aus, dass in diesem Fall auch tatsächlich eine Schadensregulierung anstandslos stattfinden würde, und erweitern das Schreckensszenario noch um die Frage, wenn ein herrenloser Asteroid oder gar ein Meteorit auf die Erde krachen sollte.
Wenn die Versicherung gefragt ist
Da noch niemand den Weltraum für sich erobert hat und ihn infolgedessen auch bisher nicht für sich beansprucht, fällt das oben genannte Haftungsübereinkommen aus. Hier ist dann eine entsprechende Versicherung gefragt.
Trifft es das Haus, ist durch eine Wohngebäude- und Hausratversicherung zwischen Trümmer- und Brandschäden zu unterscheiden, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen lässt. Demnach sind direkte Schäden, die ein Meteoriteneinschlag am Gebäude oder am Hausrat verursacht, nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV nicht abgedeckt. Ein Versicherungsschutz besteht aber, wenn der Einschlag zu einem Brand führt. Denn dafür kommt die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung auf.
Nimmt das Auto Schaden, ist die Vollkaskoversicherung gefragt. Die Teilkaskoversicherung zahlt hingegen nur Glasbruchschäden, die beispielsweise bei einer Druckwelle entstehen würden und auch im Fall eines durch den Meteoriteneinschlag entstandenen Brandes des Fahrzeugs.
Personenschäden wären ebenfalls abgesichert - durch die Unfallversicherung. Erwerbstätige sind dabei durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert, Nichterwerbstätige durch die Zusatzversicherung der Krankenkasse. Laut GDV liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsbeschädigung erleidet.
Quelle: ntv.de