Unterhaltung

Erst Album-Promo, dann Knast Muss Schwesta Ewa jetzt die Haft antreten?

Ewig wird sich der Haftantritt für Schwesta Ewa nicht hinauszögern lassen.

Ewig wird sich der Haftantritt für Schwesta Ewa nicht hinauszögern lassen.

(Foto: imago images / Jan Huebner)

Im Juni wird Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Eigentlich ist heute der Tag gekommen, an dem sie die Haft antreten soll. In ihrer Instagram-Story kündigt die Skandal-Rapperin allerdings an, noch einmal um Aufschub gebeten zu haben.

Geht es jetzt wirklich los oder handelt es sich bei Schwesta Ewas aktuellen Instagram-Inhalten doch nur um eine raffinierte Marketing-Strategie? Wie die 35-Jährige dort mitteilt, muss sie eigentlich heute hinter Gitter, allerdings habe sie noch einmal Haftaufschub beantragt. Wohl auch, weil diese Woche ihr neues Album erscheint.

"Cruella" gibt es aktuell schon bei Youtube zum Vorhören, ehe es dann ab Freitag auch bei den Streamingdiensten abrufbar ist. In ihrer Instagram-Story sagt die Skandal-Rapperin, die drohende Haft sei der Grund dafür, dass es kein neues Video von ihr gebe: "Ich will das doch miterleben. Die ganzen Hater-Kommentare und so. Das muss ich mir doch geben, das ist doch das Lustige an der ganzen Sache."

"Sonst kann ich im Knast nicht ruhig schlafen"

Außerdem verspricht sie, noch einmal eine Stunde bei Instagram live zu gehen, sollte sie tatsächlich in Haft müssen. Dann wolle sie von ihren Sorgen erzählen und sich erklären. Sie wolle darüber sprechen, was sie alles unfair findet an ihrer Situation. "Sonst kann ich im Knast nicht ruhig schlafen", beendet sie den Instagram-Clip. Ein solches Live-Video gibt es bislang noch nicht.  

Im Juni 2017 wurde Ewa Malanda alias Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Acht Monate saß sie bereits in Untersuchungshaft ab. Eigentlich wollte sie mit Töchterchen Jeyla Aaliyah gemeinsam in eine Mutter-Kind-Einrichtung, doch wurde ihr das verwehrt. Das einzige Gefängnis dieser Art in Nordrhein-Westfalen hatte laut "Bild"-Zeitung den Antrag auf Unterbringung abgelehnt. Sie sei manipulierbar und gewaltbereit, zitierte das Blatt Mitte September einen Sprecher der Vollzugsanstalt, der eine Empfehlung aussprach, die Düsseldorferin vorerst im geschlossenen Vollzug unterzubringen.

In dem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht ging es 2017 um den Verdacht des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Zuhälterei, der Körperverletzung sowie der Steuerhinterziehung. Die Musikerin wurde schlussendlich wegen Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt. Vom Vorwurf der Zuhälterei wurde Malanda freigesprochen. 

Quelle: ntv.de, nan

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen