Unterhaltung

Prozess um Vergewaltigung Popstar Kesha verliert vor Gericht

In Kalifornien liegt eine weitere Klage auf Eis: Kesha will vorzeitig aus ihrem Vetrag mit Sony aussteigen.

In Kalifornien liegt eine weitere Klage auf Eis: Kesha will vorzeitig aus ihrem Vetrag mit Sony aussteigen.

(Foto: AP)

Der Solidarität vieler Kollegen kann sich Popstar Kesha sicher sein - doch vor Gericht entscheidet nicht die Sympathie. Die Taten, die Produzent Dr. Luke verübt haben soll, seien entweder verjährt oder könnten nicht weiterverfolgt werden, heißt es. Ein Urteil mit Folgen.

Pop-Sängerin Kesha ("Tik Tok") hat im Rechtsstreit gegen ihren Produzenten Dr. Luke einen herben Rückschlag erlitten. Wie das US-Portal "Page Six" berichtet, hat ein Gericht in New York die Missbrauchsvorwürfe gegen den 42-Jährigen zurückgewiesen. Kesha hatte Lukasz Gottwald - wie Dr. Luke mit bürgerlichem Namen heißt - vorgeworfen, er habe sie misshandelt und vergewaltigt. Eine weitere Zusammenarbeit mit Sony bedeute für sie eine Verbindung mit ihrem Peiniger einzugehen, die der Sklaverei ähneln würde.

Lukasz Gottwald alias Dr. Luke.

Lukasz Gottwald alias Dr. Luke.

Die zuständige Richterin, Shirley Werner Kornreich, argumentierte jedoch, Sklaverei sei seit dem 19. Jahrhundert illegal, zudem hätten die angeblichen sexuellen Übergriffe außerhalb New Yorks stattgefunden oder seien nicht fristgerecht gemeldet worden. Laut Gesetz betrage die zeitliche Grenze dafür fünf Jahre, Kesha jedoch beruft sich auf zwei Vorfälle von 2005 und 2008.

Auch der Vorwurf des Hass-Verbrechens ist nach Ansicht von Kornreich nicht haltbar. Die Richterin sah keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Gottwald eine tiefe Abneigung gegen Frauen hegt. "Nicht jede Vergewaltigung ist eine Gender-motivierte Gewalttat", heißt es weiter. Zudem hätte der angebliche psychische Missbrauch durch Beleidigungen von Seiten des Produzenten die Grenze des Extremen nicht erreicht.

Zweite Klage liegt noch auf Eis

Dr. Luke hatte die sexuellen Übergriffe stets abgestritten - und wirft der 29-jährigen Sängerin vor, ihn unter Druck setzen zu wollen, um vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen zu können. Wegen Verleumdung und Vertragsbruchs war er deshalb vor Gericht gezogen.

Da in der Missbrauchsfrage nun ein Urteil gefällt wurde, muss sich Kesha zunächst mit Sony als Vertragspartner arrangieren. Es stünde ihr jedoch frei, die Gültigkeit ihres Vertrages auf anderer Basis weiter zu prüfen, hieß es. Die Sängerin hat auch im US-Bundesstaat Kalifornien eine Klage eingereicht, diese allerdings vorläufig auf Eis gelegt.

Quelle: ntv.de, jug/spoton/dpa

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