Unterhaltung

Rechtswidrige Indizierung Rammstein darf auf Schadenersatz hoffen

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Rammstein ist bekannt für extravagante Konzerte und Auftritte.

(Foto: picture alliance / dpa)

Rammstein nimmt selten ein Blatt vor den Mund. 2009 geht die Band nach Meinung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu weit und verbietet ein Album. Ein Gericht hält die Indizierung für falsch und eine Entschuldigung für angebracht.

Das vorübergehende Verbot des Albums "Liebe ist für alle da" der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig. Es empfahl den beteiligten Parteien, einen Vergleich zu schließen. Demnach soll die Bundesrepublik Deutschland Rammstein 15.000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien habe einen Fehler gemacht, als sie die CD auf den Index setzte. Rammstein hatte die Bundesrepublik auf knapp 70.000 Euro verklagt.

Die Prüfstelle hatte 2009 den Song "Ich tu dir weh" sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft. Ein halbes Jahr lang durfte der Song nicht weiterverbreitet werden - dann hob das Verwaltungsgericht Köln das Verbot wieder auf. In dieser Zeit mussten laut Rammstein über 104.000 CDs vernichtet oder eingelagert werden.

Genauso wie die Kölner Richter kam auch das Bonner Landgericht zu dem Schluss, dass die Prüfer nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen haben. Die martialischen Texte und die übertriebene Darstellung von Gewalt seien eine Inszenierung und "kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess".

Das Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben, sei den sechs Musikern wichtiger als Geld, sagte der Anwalt der Band. Die Parteien haben jetzt einen Monat Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Wenn sie sich nicht gütlich einigen können, muss das Gericht ein Urteil sprechen. (AZ: Landgericht Bonn 1O 471/15)

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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