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Fernsehen im Job ist tabu 30 Sekunden Fußball reichen für Abmahnung

Eine Abmahnung ist die Gelbe Karte im Job.

Eine Abmahnung ist die Gelbe Karte im Job.

(Foto: dpa)

Ob Rauchen, der Plausch in der Küche oder der permanente Handy-Check: Arbeitgeber ärgern sich mitunter über die Betätigungen ihrer Angestellten während der Arbeitszeit. Da verliert schon mal einer die Nerven und macht Ärger wegen eines Schnipsels Rasensport.

Alle privaten Betätigungen des Arbeitnehmers haben während der Arbeitszeit - die Pause ist hier auszunehmen - zu unterbleiben. Denn während der Arbeitnehmer raucht, quatscht oder auf seinem Smartphone herumgedaddelt, erbringt er keine Arbeitsleistung, was einer Arbeitsverweigerung gleichkommt. Die kann theoretisch durch eine Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden.

In der Praxis musste diese Erfahrung der 61-jährige Kemal Dogan machen, seines Zeichens Mitarbeiter eines Automobilzulieferers. Allerdings kassierte die Vertrauensperson der IG Metall eine Abmahnung dafür, dass er mehr zufällig auf dem Bildschirm eines Kollegen ein Fußballspiel mitangesehen hat. Einen Livestream vom Europa-League-Spiel zwischen Fenerbahce Istanbul und Lokomotive Moskau. Für ganze 30 Sekunden.

Der Kollege, der während seiner Pause das Spiel schaute, gab im späteren Gerichtstermin an: "Ich wollte kurz gucken, wie es steht. Als das Spiel bereits lief, habe ich Kemal dazugerufen, um kurz mit ihm zu quatschen. Er hat sich zu mir gesetzt und wir haben geredet. Dabei hat er auch auf den Bildschirm geschaut. Unser Chef stand 30 Sekunden bis eine Minute später vor uns und kündigte Konsequenzen an". Un diese folgten - in Form einer Abmahnung für Kemal Dogan.

Das wollte sich der Betroffene allerdings nicht gefallen lassen und klagte vor dem Arbeitsgericht Köln (AZ.: 20 Ca 7940/16), um zu erreichen, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte getilgt wird. Schließlich kann diese im Wiederholungsfall eine spätere Kündigung für den Arbeitgeber vereinfachen.

Doch obwohl auch zahlreiche Kollegen Dogans zu dem Prozess erschienen, wie der Kölner "Express" berichtet, urteilte das Gericht im Sinne des Arbeitgebers. Demnach geht die Abmahnung in Ordnung, da der Delinquent bewiesenermaßen während seiner Arbeitszeit Fußball geschaut hatte - und daher währendessen nicht seiner eigentlichen bezahlten Tätigkeit nachgegangen war.

Dogan gab nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

Quelle: ntv.de, awi

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