Ratgeber

Streit um gut verzinste Verträge Bausparer erleiden Schlappe

Erst letzte Woche konnten Sparer durch ein Urteil im Streit um gut verzinste und deshalb gekündigte Bausparverträge einen Erfolg erringen. Nun stellt sich erneut ein Gericht aufseiten der Bausparkassen. Und der Zwist geht munter weiter.

Wer noch einen gut verzinsten älteren Bausparvertrag hat, sollte dessen plötzliche Kündigung nicht einfach hinnehmen.

Wer noch einen gut verzinsten älteren Bausparvertrag hat, sollte dessen plötzliche Kündigung nicht einfach hinnehmen.

(Foto: dpa)

Es geht hin und her bei den Gerichtsentscheiden um die gekündigten hochverzinsten Bausparverträge. Erst letzte Woche mussten die Bausparkassen eine Niederlage vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hinnehmen. Nun haben die Kassen wieder einen Erfolg zu verbuchen. Nach einem schriftlichen Beschluss des OLG Hamm war die Kündigung eines Bausparvertrags aus dem Jahr 1991 rechtens (Az.: 31U175/15).

Die Bausparkassen rechtfertigen die Kündigungen damit, das Kollektiv der Bausparer schützen zu müssen. Denn die Sparkunden - mit vertraglich zugesicherten Guthabenzinsen von bis zu fünf Prozent - belasten die anderen Kunden, die mit ihren Verträgen tatsächlich eine Immobilienfinanzierung bezwecken. Demnach seien die betroffenen Verträge seit zehn Jahren und länger zuteilungsreif und die Kunden hätten das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen.

Die Kassen berufen sich bei ihren Kündigungen auf Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Demnach können Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen erstmals nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens durch den Darlehensnehmer, die Bausparkasse, gekündigt werden. Strittig ist, ob der genannte Paragraf überhaupt auf Bausparverträge anwendbar ist. Ist dies nicht der Fall und findet stattdessen Paragraf 488 Abs. 3 BGB Anwendung, ist eine Kündigung nach den Allgemeinen Bausparbedingungen in der Regel ausgeschlossen – auch bei vollständiger Besparung.

Verbraucherschützer und nicht wenige Juristen halten das Vorgehen der Bausparkassen für äußerst fragwürdig - wenn nicht gar für einen glatten Vertragsbruch.

Bereits in dieser Woche wird eine weitere Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart erwartet (6. April). Hier wird mit Spannung erwartet, ob das OLG bei seiner Pro-Sparer-Haltung bleibt. Dies könnte richtungsweisend für weitere Verhandlungen im Laufe der nächsten Wochen sein.

Eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht noch aus und wird für 2017 erwartet. In bisherigen OLG-Urteilen war eine Revision vor dem BGH prinzipiell nicht möglich.

So wehren sich gekündigte Bausparer

Quelle: ntv.de

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