Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Mai
28.04.2017, 06:23 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Auch im Mai 2017 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Neuregelungen treten zum neuen Monat in Kraft:
Bessere Überwachung von Bio-Importen
Mit einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem kann die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden. Das System stärkt die Lebensmittelsicherheit und erschwert möglichen Betrug.
Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer
Ab dem 1. Mai 2017 gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 Euro. Für Fachkräfte steigt der Mindestlohn auf 13,10 Euro in den alten und auf 11,85 Euro in den neuen Bundesländern.
Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln
Ob Hörgerät, Gehhilfen oder Windeln: Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bei Hilfsmitteln zwischen mehreren Artikeln wählen. Das Verzeichnis wird aktualisiert. Dabei spielt die Qualität der Produkte künftig eine größere Rolle. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist bereits seit dem 11. April 2017 in Kraft.
Strengere Regeln für Drohnen
Je mehr Drohnen im Luftraum unterwegs sind, desto höher sind auch die Risiken von Unfällen oder Kollisionen. Klare Regeln verbessern nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Schutz der Privatsphäre. Die Neuregelung ist seit dem 7. April 2017 in Kraft.
Strengere Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids
Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Die Neuregelung gilt ab dem 20. Mai 2017.
Spielzeug: Neue Grenzwerte für chemische Schadstoffe
Spielzeug auf Wasserbasis - etwa Fingerfarben - darf höchstens fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Das Konservierungsmittel kann Allergien auslösen. Beschränkungen gelten auch für das fortpflanzungsschädliche Lösungsmittel Formamid bei Spielzeugen aus Schaumstoff. Die Neuregelungen gelten ab dem 24. Mai 2017.
Betrug bei Sportwetten strafbar
Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulationen und Absprachen bei Sportwettbewerben sind künftig eine Straftat.
Quelle: ntv.de, awi