Rentnerin sitzt fest Einmal Fahrstuhl, immer Fahrstuhl?
18.04.2016, 11:59 UhrTreppensteigen ist gesund. Doch nicht jedem ist dies aus gesundheitlichen Gründen möglich. Gut, wenn es dann einen Aufzug im Haus gibt. Schlecht, wenn dieser plötzlich ausgebaut wird. Eine Schwerbehinderte sitzt nun im vierten Stock fest.

Ist zu Beginn des Mietverhältnisses ein Fahrstuhl vorhanden, gehört er zur Mietsache.
(Foto: imago/Seeliger)
Ein Personenaufzug, der zu Beginn eines Mietverhältnisses vorhanden ist, gehört vertraglich zur Mietsache und darf daher nicht einfach ausgebaut werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden (Az.: 425 C 11160/15)
In dem verhandelten Fall lebt eine Rentnerin seit 30 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in München. Seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 1976 gab es dort einen Personenaufzug. Die 82-jährige Mieterin bewohnt den vierten Stock. Sie ist zu 100 Prozent schwerbehindert. Ohne Fahrstuhl ist es der Frau nicht möglich, das Mietshaus zu verlassen.
Auf Grund sicherheitstechnischer Mängel wurde ab Ende Januar 2015 dieser Aufzug außer Betrieb gesetzt. Demnach wurde nach der letzten TÜV-Untersuchung die Personenbeförderung untersagt, da es keine Notrufvorrichtung gab. Denn ohne diese darf laut entsprechender Vorschrift kein Fahrstuhl betrieben werden.
Daraufhin kürzte die Mieterin ab Februar 2015 ihre Miete um 50 Prozent auf nunmehr 440 Euro wegen eines vorhandenen Mietmangels. Im Sommer 2015 ließ die Vermieterin den Auszug sogar ausbauen. Mehrfach forderte die Mieterin ihre Vermieterin auf, den Fahrstuhl wieder nutzbar zu machen. Doch die Vermieterin reagierte nicht auf die Aufforderungen. Daraufhin erhob die Rentnerin Klage.
Mit Erfolg. Das zuständige Amtsgericht hat der Klage stattgegeben und die Vermieterin zur neuerlichen Installation eines Personenaufzuges bis zum vierten Obergeschoss des Hauses verurteilt.
Nach Auffassung der Richter ist es zwischen den Parteien unstreitig, dass zu Beginn des Mietverhältnisses ein Fahrstuhl bis zum vierten Obergeschoss des Mietshauses vorhanden war. Damit gehört der Personenaufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache und dieser muss wieder hergestellt werden, befand das Gericht.
Quelle: ntv.de, awi