Ratgeber

Raffaelo vor Gericht Ferrero muss Stückzahl nennen

Bei dieser Verpackung kann man noch leicht zählen ...

Bei dieser Verpackung kann man noch leicht zählen ...

(Foto: imago stock&people)

Wie viele Raffaelos stecken in einem Karton? Um dies beim Einkauf richtig einzuschätzen, hilft die Mengenangabe in Gramm nicht. Denn wer weiß schon, ob eine Kugel des Kokos-Mandel-Konfekts von Ferrero 10, 15 oder gar 20 Gramm wiegt. Das soll sich ändern.

Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts "Raffaello". Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. "Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen", sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

Ein hessischer Verbraucher hatte sich geärgert, dass er auf dem Karton mit Raffaellos nur das Gesamtgewicht von 230 Gramm finden konnte. Wie viele Konfektkugeln in der Verpackung steckten und wie viel eine Kugel wiegt, erfuhr er nicht und beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen. Die Argumentation von Ferrero, dass es zu minimalen Schwankungen beim Gewicht der Raffaellos komme – beispielsweise durch mehr oder weniger Kokosraspel pro Kugel – und die Angabe daher nicht möglich sei, überzeugte die Verbraucherzentrale Hessen nicht. Sie mahnte Ferrero ab.

Die EU-Lebensmittelverordnung verpflichte Hersteller, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das Gericht stufte demnach die Umhüllung der "Raffaellos" als Einzelverpackung ein. Ferrero hatte außerdem argumentiert, es handele sich um eine Trennhilfe - vergleichbar etwa mit dem Einwickelpapier von Bonbons.

Der Hersteller hat nach eigenen Angaben gegen das Urteil vom 11. Oktober Berufung eingelegt. "Die Umsetzung eines solchen Urteils ginge an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie", begründete das Unternehmen auf Anfrage. "Um für Ferrero und auch die Branche Rechtssicherheit herzustellen und eine praxisgerechte Entscheidung zu erreichen, liegt der Fall nun dem Oberlandesgericht Frankfurt zur Überprüfung vor."

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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